Die sechs wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen EU-Richtlinie
Was genau wird künftig alles verboten?
Fake-Siegel: Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder nicht von öffentlichen Behörden eingeführt wurde
Haltlose Behauptungen: Aufstellung einer allgemeinen Umweltaussage, ohne Nachweis erbringen zu können: „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „umweltgerecht“.
Pars pro toto: Eine Umweltaussage über das gesamte Produkt zu machen, obwohl sie nur einen bestimmten Aspekt des Produkts betrifft
- Eine Shampoo Flasche wird als „aus recyceltem Material“ beworben, obwohl nur der Deckel aus Rezyklaten besteht
Standards als Besonderheit verkaufen: Darstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an alle Produkte der betreffenden Produktkategorie auf dem Unionsmarkt als Unterscheidungsmerkmal des Angebots des Händlers.
- Gesetzliche Standards, wie z.B. der künftige Mindesteinsatz von Rezyklaten wird als herausragende Umweltleistung beworben und erweckt somit den Eindruck von engagiertem Umweltschutz.
Faule Kompromisse: Umweltaussage verweist auf positiven Impact eines Produktes, verschweigt aber, dass dadurch an anderer Stelle eine negative Wirkung entsteht.
Änderung des Verpackungsmaterials: Statt des bisherigen Kunststoff-Monomaterials wird für ein Lebensmittel ein schlecht recycelbares Verbundmaterial mit Papier- oder Papp-Öko-Optik gewählt. Damit wird das Produkt nicht nachhaltiger.
Verwendung suggestiver Bilder: Bildsprache und Gesamtpräsentation des Produkts, einschließlich des Layouts, der Wahl der Farben, Bilder, Abbildungen, Töne, Symbole oder Etiketten, die in der umweltbezogenen Angabe enthalten sind, sollten das Ausmaß des erzielten Umweltnutzens wahrheitsgetreu und genau darstellen und den erzielten Umweltnutzen nicht überbewerten.
- Beispiel Milchpackung: Auf der Verpackung ist eine Kuh auf einer grünen Wiese unter strahlend blauem Himmel abgebildet. Die Sonne scheint, die Kuh ist glücklich. Realität: Stallhaltung, Anbindung.
Was passiert mit bestehenden Umweltkennzeichen?
Nationale Stellen werden alle vorhandenen Zertifizierungssysteme nach einheitlicher Methodik prüfen und bewerten. Wird eine Konformitätsbescheinigung ausstellt, ist diese in der gesamten EU anerkannt. Die Europäische Kommission rechnet damit dass etwa 100 der aktuell rund 230 Umweltkennzeichnungen in der gesamten EU übrig blieben werden.
Können neue Umweltkennzeichen gegründet werden?
In der freien Wirtschaft: Ja, aber nur, wenn diese a) von vorn hinein alle Anforderungen der Richtlinie erfüllen und b) zusätzlich einen besonderen Nutzen ausweisen. Nationale und regionale Kennzeichen dürfen nicht neu eingeführt werden. Nur die EU darf nach Bedarf weitere Umweltsiegel kreieren.
Welche Anforderungen stellt die EU an Umweltzeichen?
Ein Umweltzeichen muss auf einem Zertifizierungssystem beruhen. Die Bewertung muss auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem neuesten Stand der Technik erfolgen. Außerdem muss die Zertifizierung durch unabhängige Dritte stattfinden.
Informationen über die Eigentumsverhältnisse und die Entscheidungsgremien des Umweltzeichensystems müssen transparent, kostenlos zugänglich, leicht verständlich und ausreichend detailliert sein. Auch die Informationen über die Ziele des Umweltzeichensystems und die Anforderungen und Verfahren zur Überwachung der Einhaltung des Umweltzeichensystems transparent, kostenlos zugänglich, leicht verständlich und ausreichend detailliert sein.
Bedingungen für die Teilnahme an den Umweltkennzeichnungssystemen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und zum Umsatz der Unternehmen stehen, damit kleine und mittlere Unternehmen nicht ausgeschlossen werden. Anforderungen an das Umweltkennzeichnungssystem müssen von Sachverständigen entwickelt und einer heterogenen Gruppe von Interessengruppen zur Konsultation vorgelegt worden sein. Das Umweltkennzeichnungssystem muss über ein Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren verfügen.
Wie will die EU das überprüfen?
Die EU installiert ein Prüfsystem, jeder Mitgliedstaat muss eine geeignete zuständige Behörde benennen, die für die Durchsetzung der Bestimmungen des Vorschlags verantwortlich ist. Die nationale Prüfungsstelle ist zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet.
Welche Sanktionen drohen bei Verstoß?
Die Höhe der Geldbußen richten sich nach der Schwere des Verstoßes, so werden beispielsweise Wiederholungstäter schärfer bestraft. So können Einnahmen, die der Gewerbetreibende aus einem Geschäft mit den betreffenden Produkten erzielt hat, eingezogen werden. Der Höchstbetrag der Geldbuße soll mindestens vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes betragen. Außerdem droht ein Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und vom Zugang zu öffentlichen Mitteln, einschließlich Ausschreibungen, Zuschüssen und Konzessionen.
Über flustix
Die 2017 in Berlin gegründete Organisation bietet sechs unterschiedliche flustix-Siegel: Die flustix plastikfrei-Siegel zeichnen in Zusammenarbeit mit anerkannten Prüflaboren und DIN CERTCO das kumulative Produkt sowie jeweils die Verpackung oder das Produkt aus, wie auch Produktinhalte ohne Mikroplastik. Das flustix RECYCLED-Siegel zertifiziert Rezyklate, Halbzeuge und Produkte mit Rezyklat-Anteil aus u.a. Plastik, Metall & Glas. flustix RECYCLABLE – DIN plus kommuniziert unabhängig die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Die flustix-Siegel dienen als Orientierungshilfe für Verbraucher:innen und unterstützen Unternehmen in einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Unternehmensstrategie.
