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In Frankreich zahlen die Behörden den EPR-Bonus seit dem 1. Januar 2026 nur noch gegen unabhängigen, akkreditierten Nachweis. In Spanien wird Rezyklatgehalt für die Plastiksteuer seit dem 1. Januar 2024 nur mit dem Zertifikat einer akkreditierten Stelle anerkannt. Ohne Zertifikat gibt es in beiden Ländern keine Anrechnung.

450 bis 1.000 €/t
französischer EPR-Bonus je Tonne Rezyklat, gestaffelt nach Anwendung
0,45 €/kg
spanische Plastiksteuer auf nicht recycelten Kunststoff in nicht wiederverwendbaren Verpackungen
165.000 €
Bonus im Rechenbeispiel Frankreich: 1.000 t Jahresvolumen, 30 % Rezyklat, 550 €/t
135.000 €
Steuerersparnis im Rechenbeispiel Spanien: 1.000 t, 30 % Rezyklat
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Grundlage ist der Arrêté vom 5. September 2025, in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Die Bonushöhen nach Artikel 3 liegen bei 450 €/t und 550 €/t, für kontaktsensitive Anwendungen bis 1.000 €/t; für den Übergang 2026/27 gelten 550 €/t. Artikel 9 verlangt eine Chain-of-Custody im Einklang mit den EU-Verfahren zur Verifizierung des Rezyklatgehalts. Unabhängige Audits werden ausschließlich von akkreditierten Stellen akzeptiert.
Die Plastiksteuer IEEPNR gilt seit dem 1. Januar 2023 und beträgt 0,45 € je Kilogramm nicht recycelten Kunststoffs in nicht wiederverwendbaren Verpackungen. Seit dem 1. Januar 2024 wird der Rezyklatanteil nur noch anerkannt, wenn ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle nach UNE-EN 15343 vorliegt.
Spanien, 1.000 t Kunststoff in Verpackungen mit 30 % Rezyklat: 700 t bleiben steuerpflichtig, das sind 315.000 € statt 450.000 € ohne anerkanntes Zertifikat, also 135.000 € Ersparnis. Frankreich, dieselbe Menge: 300 t nachweislich eingesetztes Rezyklat bringen bei 550 €/t einen Bonus von 165.000 €.
Ein anerkennungsfähiges Zertifikat mit auditierten Nachweisen und dokumentierter Chain-of-Custody, normbasiert nach EN 15343 für Rückverfolgbarkeit und Rezyklatgehalt, ISO 22095 für die Chain-of-Custody-Modelle und ISO 14021, kompatibel mit Artikel 9 des französischen Arrêté und der spanischen UNE-EN 15343. Die unabhängigen Audits sind Bestandteil der Zertifizierung.
Quelle: Arrêté vom 05.09.2025 (Legifrance, JORFTEXT000052201296); Agencia Tributaria zur IEEPNR
Stand: Oktober 2025
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH
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