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Die EmpCo-Richtlinie verbietet keine Umweltaussagen. Sie verbietet vier bestimmte Arten davon: Aussagen über das ganze Produkt, die nur für einen Teil gelten; vage Behauptungen ohne messbaren Beleg; selbst erstellte Siegel ohne unabhängiges Zertifizierungssystem; und gesetzliche Selbstverständlichkeiten, die als besondere Leistung beworben werden.

150
Umweltaussagen wurden in einer Studie der EU-Kommission bewertet
53,3 %
davon enthielten vage, irreführende oder unbegründete Angaben
27.03.2026
EU-weite Umsetzung in nationales Recht
ab 09/2026
müssen Umweltaussagen für Produkte EmpCo-konform sein
Nur die Zusammenfassung
Diese Seite gibt die Kernaussagen wieder. Das Dokument selbst enthält alle Quellen, Herleitungen und Belege im Volltext.
Das vollständige Whitepaper mit Checkliste erhalten Sie gegen Angabe Ihrer Kontaktdaten.

Eine Umweltaussage über das gesamte Produkt, obwohl sie sich nur auf einen bestimmten Teilaspekt bezieht. Beispiel aus dem Whitepaper: Eine Shampooflasche wird als „aus recyceltem Material" beworben, obwohl nur der Deckel aus Rezyklat besteht.
Eine allgemeine, undefinierte Umweltaussage ohne messbaren Nachweis. Beispiele: „umweltfreundlich", „grün", „ökologisch", „umweltverträglich".
Ein Nachhaltigkeitslabel oder -logo, das nicht auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruht und auch nicht von öffentlichen Behörden eingeführt wurde.
Gesetzliche Vorgaben wie der Mindesteinsatz von Rezyklaten werden als herausragende Umweltleistung beworben und erwecken so den falschen Eindruck von besonderem Engagement.
Das Whitepaper führt sechs Schritte auf: vollständiger Claim-Check über Werbung, Social Media, Website, Verpackung und POS; Risikoanalyse und Priorisierung; belastbare Nachweise einholen, gegebenenfalls beim Lieferanten; Freigabeprozesse und Mindestanforderungen intern festlegen; Layouts und Bestände frühzeitig steuern; Marketing, Vertrieb und Einkauf schulen.
Quelle: Environmental claims in the EU: Inventory and reliability assessment, Final report, © European Union, 2020 (Milieu Consulting / Ipsos)
Stand: März 2026
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH
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Eigene Verbraucherstudien, Fachunterlagen zu neuen Regularien und wissenschaftliche Ableitungen, alle auf einer Seite.