Whitepaper EmpCo

Vier Arten von Umweltaussagen, die ab 2026 nicht mehr gehen

Die EmpCo-Richtlinie verbietet keine Umweltaussagen. Sie verbietet vier bestimmte Arten davon: Aussagen über das ganze Produkt, die nur für einen Teil gelten; vage Behauptungen ohne messbaren Beleg; selbst erstellte Siegel ohne unabhängiges Zertifizierungssystem; und gesetzliche Selbstverständlichkeiten, die als besondere Leistung beworben werden.

Woher der Handlungsdruck kommt

150

Umweltaussagen wurden in einer Studie der EU-Kommission bewertet

53,3 %

davon enthielten vage, irreführende oder unbegründete Angaben

27.03.2026

EU-weite Umsetzung in nationales Recht

ab 09/2026

müssen Umweltaussagen für Produkte EmpCo-konform sein

Nur die Zusammenfassung

Das war der Auszug Die vollständige Unterlage gibt es hier

Diese Seite gibt die Kernaussagen wieder. Das Dokument selbst enthält alle Quellen, Herleitungen und Belege im Volltext.

Das vollständige Whitepaper mit Checkliste erhalten Sie gegen Angabe Ihrer Kontaktdaten.

Pars pro toto

Eine Umweltaussage über das gesamte Produkt, obwohl sie sich nur auf einen bestimmten Teilaspekt bezieht. Beispiel aus dem Whitepaper: Eine Shampooflasche wird als „aus recyceltem Material" beworben, obwohl nur der Deckel aus Rezyklat besteht.

Haltlose und schwammige Behauptungen

Eine allgemeine, undefinierte Umweltaussage ohne messbaren Nachweis. Beispiele: „umweltfreundlich", „grün", „ökologisch", „umweltverträglich".

Unlautere Eigendeklarationen und Fake-Siegel

Ein Nachhaltigkeitslabel oder -logo, das nicht auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruht und auch nicht von öffentlichen Behörden eingeführt wurde.

Selbstverständlichkeiten als Besonderheit

Gesetzliche Vorgaben wie der Mindesteinsatz von Rezyklaten werden als herausragende Umweltleistung beworben und erwecken so den falschen Eindruck von besonderem Engagement.

Was zu tun ist

Das Whitepaper führt sechs Schritte auf: vollständiger Claim-Check über Werbung, Social Media, Website, Verpackung und POS; Risikoanalyse und Priorisierung; belastbare Nachweise einholen, gegebenenfalls beim Lieferanten; Freigabeprozesse und Mindestanforderungen intern festlegen; Layouts und Bestände frühzeitig steuern; Marketing, Vertrieb und Einkauf schulen.

Quelle: Environmental claims in the EU: Inventory and reliability assessment, Final report, © European Union, 2020 (Milieu Consulting / Ipsos)
Stand: März 2026

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH

Mehr von uns

Weitere Studien und Unterlagen

Eigene Verbraucherstudien, Fachunterlagen zu neuen Regularien und wissenschaftliche Ableitungen, alle auf einer Seite.