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Eine Untersuchung von The Goodwins aus 2025 hat Umweltaussagen in Printanzeigen ausgewertet. Mehr als die Hälfte davon wäre nach den Maßgaben der EmpCo-Richtlinie nicht mehr zulässig. In Handel und Getränkeindustrie sind es bis zu drei Viertel. Das häufigste Problem ist immer dasselbe: fehlende Nachweise und fehlende unabhängige Verifizierung.

über 50 %
der analysierten Umweltaussagen in Printanzeigen wären ab 2026 unzulässig
bis zu 75 %
in Handels- und Getränkeindustrie
27
EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie seit Ende März 2026 in nationales Recht umgesetzt
27.09.2026
ab diesem Tag gelten die Regeln in der Anwendung
Nur die Zusammenfassung
Diese Seite gibt die Kernaussagen wieder. Das Dokument selbst enthält alle Quellen, Herleitungen und Belege im Volltext.
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Umweltauslobungen wie „recycelbar", „XX % recycled content", „mikroplastikfrei", „im Altpapier zu entsorgen" oder „plastikfrei" dürfen ab September nur noch verwendet werden, wenn sie durch eine unabhängige Drittzertifizierung auf Basis von Standards und Gesetzen belegt sind. Selbst erstellte Siegel und reine Eigendeklarationen sind verboten; Unterlassungsklagen und Strafen drohen.
Die Richtlinie gilt für die gesamte EU und damit für alle, die Produkte auf den europäischen Markt bringen. Betroffen ist jedes Unternehmen, das seine Waren mit einer Umweltaussage versieht oder online damit wirbt. Besonders betroffen sind laut der Untersuchung die Branchen Kosmetik, Reinigung, Lebensmittel, Getränke und Einrichtung.
Für Private-Label-Hersteller und Handelsmarken gibt es einen eigenen Weg: Der Lieferant lässt sich samt vorgelagerter Lieferkette zertifizieren, und der Markeninhaber / BrandOwner erhält darauf aufbauend eine eigene Unterlizenz, ohne Einsicht in die sensiblen Lieferkettendaten des Lieferanten verlangen zu müssen.
Quelle: The Goodwins (2025): State of Green Claims Report, thegoodwins.de
Stand: April 2026
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH
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