Begriffsbestimmungen

Wie sind LESS PLASTICS undPlastikfrei definiert?

Unsere Zertifizierungsprogramme stellen einen Meilenstein im Verbraucherschutz dar: Erstmalig kann jede Art von Kunststoffen in Produkten erkannt und quantifiziert werden. Hier finden Sie die verbindlichen Definitionen, auf denen unsere Siegel und Prüfungen beruhen.

Klar definiert, im Labor messbar und über die gesamte Lieferkette nachvollziehbar.

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Ein Meilenstein im Verbraucherschutz

Nachweis von Kunststoffen jeder Art

Unsere Zertifizierungsprogramme stellen einen Meilenstein im Verbraucherschutz dar: Erstmalig können jede Art von Kunststoffen in Produkten erkannt und quantifiziert werden. Dazu gehören u. a. Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polystyrol (PS) oder Polyethylenterephthalat (PET). Kunststoffe werden aufgrund ihrer genialen materiellen Eigenschaften in einer ständig wachsenden Anzahl von Anwendungsbereichen eingesetzt. Dazu zählen u. a. Elastomere, Thermoplaste, Duroplaste, Biokunststoff und Bioplastik und Mischvarianten sowie Mikroplastik nach REACH (09/2023) und ECHA (inkl. ISO/TR 21960:2020 Plastics, Environmental aspects, State of knowledge and methodologies).

Basisdefinition

Was gilt als Polymer und Kunststoff?

Das Basisverständnis und die grundsätzliche Definition von Polymer und Plastik bzw. Kunststoff folgt den EU-Standards und ist konform mit der SUPD (Single-Use Plastics Directive). Unabhängig der Ausgangsstoffe der Polymere (fossile oder nachwachsende Rohstoffe) wird Material, das durch chemische Reaktionen gezielt zu polymeren Werkstoffen hergestellt wird, als Plastik definiert. Die Definition schließt also Bioplastik, wie beispielsweise PLA, ein. Lediglich Polymere, die das Ergebnis eines natürlichen Polymerisationsprozesses sind, unabhängig von dem Verfahren, mit dem sie extrahiert wurden, und bei denen es sich nicht um chemisch veränderte Stoffe handelt, sind von der Betrachtung ausgeschlossen.

Definition

LESS PLASTICS

„LESS PLASTICS“ kennzeichnet Konsumgüter, Produkte, Verpackungen und Halbzeuge, bei denen Kunststoff einen geringen Anteil an der Gesamtzusammensetzung ausmacht und einen klaren Grenzwert nicht überschreitet. Diese Grenzwerte basieren auf internationalen Standards sowie Faktoren wie Kontamination und technischen Unvermeidbarkeitsgrenzen, sind in den spezifischen Zertifizierungs- und Produktkategorien definiert und fungieren als messbare Standards für die Laborprüfung, Konformitätsbewertung und Zertifizierung. Die präzise Quantifizierung des maximal zugelassenen Kunststoffanteils ist auf allen flustix LESS PLASTICS-Siegeln angegeben und stellt den eindeutigen Referenzwert für die Bedeutung des Claims LESS PLASTICS dar. Dadurch wird eine klare, messbare und verifizierbare Aussage gemacht und über die LESS PLASTICS-Siegel transparent innerhalb der gesamten Supply Chain an Wirtschaftsakteure (B2B), Stakeholder oder am POS transparent an Konsumenten (B2C) kommuniziert.

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LESS PLASTICS GesamtproduktLESS PLASTICS ProduktLESS PLASTICS Verpackung

Definition

PLASTIKFREI – Produktinhalt Mikroplastikfrei

Mikroplastik ist nach REACH (Verordnung (EU) Nr. 2055/2023) als fester wasserunlöslicher Kunststoffpartikel oder Objekt mit einer Größe bis zu 5000 μm (= 5 mm) definiert. Mit dem Begriff Mikroplastik ist konkret primäres, absichtlich zugesetztes Mikroplastik fokussiert. In der Laborprüfung wird Mikroplastik bis zu einer Größe von max. 1 μm gemessen. Mikroplastik sollte nach REACH-Verordnung nicht in Produkten oder Halbzeugen vorhanden sein, um eine gewünschte Eigenschaft zu verleihen, um die Zertifizierung PLASTIKFREI – Produktinhalt Mikroplastikfrei zu erhalten.

Von der Definition Mikroplastik ausgenommen

Basierend auf REACH sind die folgenden Polymere von der Definition Mikroplastik ausgenommen:

  • Polymere, die das Ergebnis eines Polymerisationsprozesses sind, der in der Natur stattgefunden hat, unabhängig von dem Verfahren, mit dem sie extrahiert wurden, und bei denen es sich nicht um chemisch veränderte Stoffe handelt
  • Polymere, die nachweislich gemäß Anlage 15 Verordnung (EU) Nr. 2055/2023 abbaubar sind
  • Polymere, die nachweislich gemäß Anlage 16 Verordnung (EU) Nr. 2055/2023 eine Löslichkeit über 2 g/l aufweisen
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flustix PLASTIKFREI – Produktinhalt Mikroplastikfrei

Zum Nachlesen

Die vollständigen Zertifizierungsprogramme

Die ausführlichen Definitionen und alle Anforderungen an eine Zertifizierung stehen in den jeweiligen Zertifizierungsprogrammen.

Noch Fragen zu den Definitionen?

Wir ordnen Ihr Produkt gemeinsam ein

Ob ein Material als Kunststoff zählt und welcher Grenzwert für Ihre Produktkategorie gilt, klären wir im Erstgespräch, unverbindlich und auf Ihr Sortiment bezogen.