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Kostenloser Claim-CheckEmpCo · Richtlinie (EU) 2024/825
Zwanzig Tage lang haben wir vor dem 27. September 2026 täglich einen belegten Fakt zu Umweltaussagen veröffentlicht: wie viele geprüfte Aussagen unbelegt waren, was Verstöße bereits gekostet haben, welche Bußgeldrahmen in welchem Land gelten und was Verbraucher von einem Siegel erwarten. Hier stehen sie gesammelt, in der Reihenfolge der Serie und mit der Fundstelle zu jeder Zahl.
Greenwashing in Zahlen · Bußgelder und Bußgeldrahmen · Durchsetzung in Frankreich und den Niederlanden · Verbrauchererwartungen · Siegel und Nachweise

Warum diese Sammlung
Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus sehr verschiedenen Quellen: aus Untersuchungen der Europäischen Kommission, aus Eurobarometer-Befragungen, aus Behördenkontrollen in Frankreich und den Niederlanden, aus Gerichts- und Bußgeldverfahren und aus privaten Sichtungen. Sie sind nicht miteinander vergleichbar, und wir stellen sie auch nicht nebeneinander, als wären sie es. Jede steht mit ihrer Fundstelle und mit dem, was sie tatsächlich gemessen hat.
Was sie verbindet, ist eine einzige Frage. Nicht, ob eine Umweltaussage gut klingt, sondern ob sie sich belegen lässt. Genau das ist der Punkt, an dem sich seit dem 27. September 2026 auch die Rechtslage entscheidet.

Fakt 01 von 20
Die Europäische Kommission hat 2020 einhundertfünfzig Umweltaussagen aus der ganzen EU gegen die Maßstäbe des Lauterkeitsrechts gehalten: Ist die Aussage klar, eindeutig, zutreffend und überprüfbar? Bei mehr als der Hälfte lautete die Antwort nein. Das Ergebnis ist der Ausgangspunkt der gesamten europäischen Regulierung von Umweltaussagen, von EmpCo bis zur geplanten Green Claims Directive. Wichtig für die Einordnung: Geprüft wurde eine Stichprobe, kein Vollbestand, und „vage“ heißt nicht automatisch rechtswidrig. Der Befund sagt etwas anderes, und das wiegt schwerer: Die Mehrheit der Aussagen war so formuliert, dass sich gar nicht feststellen ließ, was genau behauptet wird.
Quelle: Europäische Kommission, Green Claims, Studie von 2020 zu 150 Umweltaussagen in der EU
Fakt 02 von 20
Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission hat Produkteinführungen verpackter Lebensmittel in 24 europäischen Ländern ausgewertet. 2011 trug jedes achte neue Produkt eine Aussage zur Nachhaltigkeit, 2022 waren es knapp vier von zehn. Bio-Aussagen sind dabei nicht mitgezählt. Das ist zunächst eine Marktbeobachtung und kein Vorwurf. Für die Praxis bedeutet die Kurve aber etwas sehr Konkretes: Jede dieser Aussagen ist ab dem 27. September 2026 eine Aussage, die im Zweifel belegt werden muss. Wer sein Sortiment über die Jahre mit solchen Hinweisen versehen hat, hat heute einen Bestand aufzuarbeiten, der sich schrittweise angesammelt hat.
Quelle: Europäische Kommission, JRC, 2024. Neueinführungen verpackter Lebensmittel in 24 europäischen Ländern, ohne Bio-Aussagen


Fakt 03 von 20
Im Flash Eurobarometer 535 wurden 26.635 Menschen in allen 27 Mitgliedstaaten gefragt, ob ein Umweltsiegel unabhängig überprüft sein muss, um glaubwürdig zu sein. 56 Prozent stimmten voll zu, weitere 31 Prozent eher. Zusammen sind das fast neun von zehn Befragten. Bemerkenswert ist, dass diese Erwartung schon bestand, bevor sie Gesetz wurde. Seit dem 27. September 2026 verlangt das Recht dasselbe: Ein Nachhaltigkeitssiegel darf gegenüber Verbrauchern nur noch verwendet werden, wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurde. Regulierung und Verbrauchererwartung zeigen hier ausnahmsweise in dieselbe Richtung.
Quelle: Flash Eurobarometer 535, September 2023, 26.635 Befragte in der EU-27
Fakt 04 von 20
Der flustix EmpCo Claim-Check ist kein Automat. Sie reichen bis zu fünf Umweltaussagen so ein, wie sie heute auf der Verpackung, dem Etikett, im Onlineshop oder im Katalog stehen. Ein Mensch sieht sie sich an und ordnet ein, welche davon belastbar sind, welche eine Konkretisierung brauchen und wo ein unabhängiger Nachweis nötig ist. Sie bekommen eine schriftliche Einschätzung als PDF, innerhalb von zwei bis drei Werktagen, ohne Vertrag und ohne Verpflichtung. Der Sinn dahinter ist einfach: Die meisten Unternehmen wissen nicht, wie viele ihrer Aussagen überhaupt kritisch sind. Diese Frage lässt sich beantworten, bevor irgendjemand Geld ausgibt.
Quelle: flustix EmpCo Claim-Check, kostenlos unter flustix.com/empco-claim-check


Fakt 05 von 20
Dieselbe Untersuchung der Kommission von 2020 hat nicht nur nach unklaren Formulierungen gesucht, sondern auch danach, ob sich zu einer Aussage ein Nachweis finden ließ. Bei vier von zehn Aussagen war das nicht der Fall. Das ist der Unterschied zwischen einer Formulierungsfrage und einem Substanzproblem. Eine unklare Aussage lässt sich umschreiben. Eine Aussage ohne Beleg lässt sich nur belegen oder streichen. Genau hier setzt EmpCo an: Die Beweislast liegt beim Unternehmen, das die Aussage trifft, und sie wird nicht vorher abgefragt, sondern hinterher, wenn jemand sie bestreitet.
Quelle: Europäische Kommission, Green Claims, Studie von 2020 zu 150 Umweltaussagen in der EU
Fakt 06 von 20
Die britische Werbeaufsicht ASA hat 7,7 Millionen ausgelieferte Online-Anzeigen ausgewertet und die darin enthaltenen Umweltaussagen eingeordnet. Drei Viertel waren absolut formuliert, also ohne Einschränkung, ohne Bezugsgröße und ohne Angabe, worauf genau sie sich beziehen. Die Untersuchung hat ausdrücklich nicht geprüft, ob diese Aussagen zulässig sind. Sie zeigt etwas anderes: wie selbstverständlich die absolute Form geworden ist. Je weiter und endgültiger eine Aussage klingt, desto mehr muss der Nachweis tragen. Eine Aussage mit Bezugsgröße ist deshalb nicht schwächer, sondern belastbarer.
Quelle: UK ASA Pulse Report, 2026, 7,7 Millionen an britische Verbraucher ausgelieferte Online-Anzeigen, Zulässigkeit nicht bewertet


Fakt 07 von 20
Die Forschungsstelle der Kommission hat 36.335 verpackte Lebensmittel in 24 EU-Ländern gesichtet und dabei 210 verschiedene Zeichen mit Nachhaltigkeitsbezug gefunden. Bei weniger als der Hälfte stand eine Bewertung durch eine unabhängige dritte Stelle dahinter. Für den Einkauf im Regal ist das nicht erkennbar. Ein Zeichen sieht aus wie ein Zeichen, ob dahinter ein veröffentlichtes Programm mit unabhängiger Überwachung steht oder eine Hausregel des Anbieters. Seit dem 27. September 2026 ist genau dieser Unterschied der rechtliche Maßstab, und die Prüfpflicht liegt bei dem Unternehmen, das das Zeichen anbringt.
Quelle: Europäische Kommission, JRC, 2024, 36.335 verpackte Lebensmittel in 24 EU-Ländern
Fakt 08 von 20
Im selben Eurobarometer gaben knapp drei Viertel der Befragten an, die Umweltwirkung eines Produkts sei ihnen bei der Kaufentscheidung wichtig oder sehr wichtig. Daraus folgt die eigentliche Pointe der Regulierung. Eine Umweltaussage ist keine Verzierung, sondern ein Verkaufsargument, das die Wahl zwischen zwei Produkten verschieben kann. Genau deshalb behandelt das Wettbewerbsrecht sie streng: Was den Absatz beeinflusst, muss stimmen. Die Befragung misst dabei die geäußerte Absicht, nicht das tatsächliche Verhalten an der Kasse, aber sie zeigt, worauf Menschen ansprechen.
Quelle: Flash Eurobarometer 535, September 2023, 26.635 Befragte in der EU-27


Fakt 09 von 20
Eine private Sichtung von WORTLIGA und media4nature hat 345 Unternehmen mit eigenen Nachhaltigkeitsaussagen angesehen. Bei 176 davon, also bei gut der Hälfte, wurden vage oder unbelegte Formulierungen vermerkt. Eine Sichtung ist keine Rechtsprüfung, und die Erhebung ist nicht repräsentativ. Ihr Wert liegt woanders: Sie zeigt, wie häufig eingespielte Nachhaltigkeitssprache Fragen aufwirft, sobald jemand genauer hinsieht. Begriffe, die seit Jahren benutzt werden, sind nicht deshalb unbedenklich, weil sie vertraut klingen.
Quelle: WORTLIGA und media4nature, 2026, 176 von 345 Unternehmen mit eigenen Nachhaltigkeitsaussagen, nicht repräsentative private Sichtung nach EmpCo und UWG
Fakt 10 von 20
Dieselbe Sichtung hat 476 deutschsprachige Unternehmensseiten ausgewertet und die Auffälligkeiten sortiert: 21 Prozent verwendeten unbestimmte Umweltbegriffe, 12 Prozent zogen Vergleiche ohne Bezugsgröße, 9 Prozent stützten Klimaaussagen auf Kompensation, 2 Prozent machten Aussagen mit zu weitem Geltungsbereich. Die Kategorien überschneiden sich, die Werte sind gerundet, und die Klimaaussagen wurden an der Regel gemessen, die seit dem 27. September 2026 gilt. Trotzdem zeigen alle vier auf dieselbe Stelle: Eine Aussage klingt eindeutig, bis jemand fragt, worauf sie sich bezieht, womit verglichen wird und welcher Nachweis dahintersteht.
Quelle: WORTLIGA und media4nature, August 2026, 476 deutschsprachige Unternehmensseiten, Werte gerundet, Kategorien überschneiden sich


Fakt 11 von 20
Das Grantham Research Institute der London School of Economics verfolgt weltweit Klimaklagen. In seiner Momentaufnahme für 2026 endeten von den bislang entschiedenen Verfahren gegen irreführende Klimaaussagen knapp zwei Drittel zugunsten der klagenden Seite. Das sind nicht alles EmpCo-Verfahren, und die Zahl beschreibt entschiedene Fälle, nicht alle erhobenen Ansprüche. Sie zeigt trotzdem eine Entwicklung, die für die Planung zählt: Was als Werbetext beginnt, endet zunehmend als Frage nach Beleg, Geltungsbereich und Nachweisführung. Und diese Frage wird nicht in der Marketingabteilung entschieden.
Quelle: LSE Grantham Research Institute, Global Trends in Climate Change Litigation, Snapshot 2026
Fakt 12 von 20
Die französische Verbraucherschutzbehörde DGCCRF hat in gezielten Kontrollen 2023 und 2024 mehr als dreitausend Betriebe auf ihre Umweltaussagen hin überprüft. Das Ergebnis: bei über 15 Prozent schwerwiegende Verstöße, mehr als 430 Anordnungen zur Herstellung der Konformität und mehr als 70 Bußgelder oder Strafanzeigen. Diese Kontrollen fanden statt, bevor EmpCo anwendbar wurde. Das ist der eigentliche Punkt: Die Prüfung von Umweltaussagen hat nicht am 27. September 2026 begonnen. Sie lief längst auf Grundlage des allgemeinen Lauterkeitsrechts. Die neuen Regeln erhöhen nicht die Aufmerksamkeit, sie machen den Maßstab schärfer.
Quelle: Französische DGCCRF, 2025, gezielte Kontrollen zu Umweltaussagen aus den Jahren 2023 und 2024


Fakt 13 von 20
In einer Befragung unter 3.201 Menschen in Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien, Polen und Großbritannien wünschte sich die Mehrheit, dass der Anteil recycelten Materials klar beziffert auf der Packung steht. „Aus recyceltem Material“ klingt gut und lässt die entscheidende Frage offen: wie viel. Eine Prozentzahl beantwortet sie und hat einen zweiten Vorteil, der oft übersehen wird. Sie ist messbar, also auch belegbar. Eine unbestimmte Aussage lässt sich schwer nachweisen, ein ausgewiesener Anteil dagegen schon, wenn der Weg des Materials und die Mengenbilanz geprüft wurden.
Quelle: Amcor Verbraucherbefragung, Erhebung 2025, Bericht 2026, n = 3.201 in Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien, Polen und Großbritannien
Fakt 14 von 20
Die niederländische Verbraucher- und Marktaufsicht ACM hat zehn große Bekleidungsunternehmen angesehen und bei sechs davon weiter geprüft. Die Auswahl für eine nähere Untersuchung ist noch keine Feststellung eines Verstoßes. Sie zeigt aber, wie genau Behörden auf die Sprache sehen, mit der Unternehmen Umweltvorteile beschreiben, und dass sie das branchenweise tun. Nach der Mode standen Verpackungen, Lebensmittel und die Luftfahrt im Blick. Die Frage bleibt in jeder Branche dieselbe: Lässt sich die Aussage belegen?
Quelle: Niederländische ACM, 2021, Folgeuntersuchung, zu diesem Zeitpunkt ohne Feststellung eines Verstoßes


Fakt 15 von 20
Drei Verfahren aus jüngerer Zeit, drei sehr unterschiedliche Summen. Acht Millionen Euro für „Climate Protect“, verhängt von der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM und im Dezember 2025 gerichtlich bestätigt. Eine Million Euro für die Aussage, ein Kreislaufsystem zu gestalten. Fünfundzwanzig Millionen Euro in einem Verfahren der Frankfurter Staatsanwaltschaft um den Satz, Nachhaltigkeit sei Teil der DNA des Unternehmens. Die Fälle beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen, die Beträge sind nicht miteinander vergleichbar, und alle drei liegen vor dem Anwendungsbeginn von EmpCo. Zusammen zeigen sie trotzdem eine Größenordnung: Eine unbelegte Umweltaussage ist ein finanzielles Risiko, das sich beziffern lässt. Wer für 2027 plant, sollte den Nachweis neben dem Mediabudget einplanen, nicht danach.
Quelle: 8 Mio. Euro: AGCM Italien, PS12525, 2025, bestätigt durch TAR Lazio im Dezember 2025. 1 Mio. Euro: AGCM Italien, PS12709, 29. Juli 2025. 25 Mio. Euro: Staatsanwaltschaft Frankfurt, 2. April 2025, rechtskräftig
Fakt 16 von 20
Seit dem 12. Mai 2024 sieht das französische Verbrauchergesetzbuch für irreführende Umweltaussagen eine Sanktion vor, die sich an den Aufwendungen für die betreffende Werbung bemisst, bis zu 80 Prozent davon. Andere Berechnungswege können daneben zur Anwendung kommen. Damit hängt das Risiko unmittelbar an der Reichweite. Je mehr Geld hinter einer Aussage steht, desto größer die mögliche Folge. Für die Planung heißt das: Der Nachweis gehört in dieselbe Zeile wie das Mediabudget. Ein Budget, das die Reichweite einer Aussage erhöht, erhöht ohne Beleg auch das Risiko dahinter.
Quelle: Art. L132-2 Code de la consommation, in Kraft seit 12. Mai 2024, andere Berechnungswege möglich


Fakt 17 von 20
Für grenzüberschreitende Verstöße verlangt das europäische Recht Höchstbußgelder von mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes. In einer Übersicht über 17 Mitgliedstaaten reicht der Rahmen von 4 Prozent über 5 Prozent in Schweden, Finnland und Kroatien bis zu 10 Prozent in den Niederlanden und Polen. Das sind gesetzliche Höchstwerte, keine automatischen Strafen, und Bemessungsgrundlage wie Schwellen unterscheiden sich von Land zu Land. Für ein Unternehmen, das in mehreren Märkten dieselbe Aussage verwendet, folgt daraus eine unbequeme Rechnung: Der Nachweis muss überall tragen, wo die Aussage erscheint, denn das Risiko wird in jedem Markt nach eigenem Recht bemessen.
Quelle: Art. 13 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/2161, Bemessungsgrundlagen und Schwellen je Land verschieden, 17 Mitgliedstaaten ausgewertet
Fakt 18 von 20
Im Spezial-Eurobarometer 550 wurden 26.346 Menschen in der EU befragt. Nachdem sie eine Information über PFAS erhalten hatten, äußerten gut acht von zehn Besorgnis über mögliche gesundheitliche Folgen. Besorgnis ist kein wissenschaftlicher Nachweis eines Risikos, und die Frage wurde nach einer Information gestellt, die das Thema erst erklärt. Genau darin liegt aber der praktische Hinweis: Sobald Menschen wissen, worum es geht, steigt die Erwartung an das, was ein Produkt dazu sagt. Eine beruhigende Formulierung ohne belastbare Grundlage trifft dann auf ein Publikum, das genauer hinsieht.
Quelle: Europäische Kommission, Spezial-Eurobarometer 550, 2024, EU-27, n = 26.346, Befragte hatten zuvor eine Information über PFAS erhalten


Fakt 19 von 20
In einer Studie von Janzik und anderen im Journal of Environmental Psychology gaben von 1.135 Befragten in Deutschland gut sieben von zehn an, wegen möglicher gesundheitlicher Folgen von Mikroplastik besorgt oder sehr besorgt zu sein. Die Erhebung stammt aus dem April 2022. Auch hier misst die Zahl die öffentliche Sorge, nicht ein bestätigtes Risiko. Für Aussagen über Mikroplastik folgt daraus eine besondere Sorgfaltspflicht: Verbraucher müssen erkennen können, was genau geprüft wurde, nach welcher Definition und mit welchem Ergebnis. Wo man das Produkt nicht ansehen kann, trägt allein der Nachweis.
Quelle: Janzik und andere, Journal of Environmental Psychology 110 (2026), Deutschland, n = 1.135, Erhebung im April 2022
Fakt 20 von 20
Im November 2025 haben sich 21 Fluggesellschaften gegenüber der Europäischen Kommission und den Verbraucherschutzbehörden des CPC-Netzwerks verpflichtet, ihre Kommunikation zu ändern. Darunter die Zusage, nicht länger zu behaupten, ein Aufpreis für Klimaschutzprojekte oder der Einsatz alternativer Flugkraftstoffe neutralisiere die Emissionen eines einzelnen Fluges. Das war kein Bußgeldverfahren, sondern eine koordinierte Aktion mit Selbstverpflichtungen, und sie lief vollständig unter dem bestehenden Verbraucherschutzrecht. Genau das ist der Schlusspunkt dieser Reihe: Die Prüfung von Umweltaussagen hat nicht auf EmpCo gewartet. Die neuen Regeln geben ihr nur einen schärferen Maßstab.
Quelle: Europäische Kommission und CPC-Netzwerk, koordinierte Aktion zu Umweltaussagen im Luftverkehr, November 2025

Zum Weiterlesen
Die Fakten auf dieser Seite beschreiben die Lage. Was die Richtlinie im Einzelnen verlangt, welche sechs Geschäftspraktiken stets unzulässig sind, welche vier Kriterien ein Zertifizierungssystem erfüllen muss und was für Altbestände gilt, steht ausführlich auf unserer Seite zu EmpCo und Green Claims.
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix
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Ab dem 27. September 2026 gelten mit EmpCo deutlich strengere Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel: Aussagen müssen konkret, nachvollziehbar und belastbar belegt sein. Schicken Sie uns bis zu fünf Ihrer Aussagen, und wir ordnen ein, welche davon bereits belastbar sind, welche präzisiert werden sollten und wo ein unabhängiger Nachweis sinnvoll oder erforderlich ist. Sie erhalten innerhalb von zwei bis drei Werktagen eine schriftliche Einschätzung als PDF. Kostenlos und unverbindlich.

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