Jede Aussage braucht eine passende Beleggrundlage. Ein Nachweis kann mehrere Aussagen tragen, aber nur dann, wenn diese ausdrücklich von seinem Prüf- oder Zertifizierungsumfang erfasst sind.
„Dieses Produkt besteht zu 87 Prozent aus Rezyklat.“
Eine Aussage über ein einzelnes Produkt, mit einer Zahl daran. Sie braucht einen Nachweis, der den Weg des Materials kennt und den Anteil daraus bestimmt.
- flustix RECYCLED prüft das Rückverfolgbarkeitssystem und bestimmt daraus den Rezyklatanteil, ausgewiesen in Prozent. Grundlagen sind DIN EN 15343, ISO 22095 und DIN EN ISO 14021. Der Anwendungsbereich reicht über Kunststoff hinaus und umfasst Metall, Papier, Pappe, Kartonage und Glas, ebenso Rezyklate und Halbzeuge.
- Global Recycled Standard zertifiziert recycelte Materialien und deren Verarbeitungskette und ergänzt dies um soziale, ökologische und chemische Anforderungen an die beteiligten Betriebe. Grundsätzlich gilt ein Mindestanteil von 20 Prozent Recyclingmaterial, für bestimmte verbrauchergerichtete Kennzeichnungen gelten höhere Anforderungen. Der Standard hat einen starken Schwerpunkt im Textilbereich, ist aber nicht ausschließlich darauf begrenzt.
- RecyClass Recycled Plastics Traceability Certification zertifiziert bei Kunststoffprodukten sowohl die Rückverfolgbarkeit des Rezyklats als auch den konkreten Rezyklatanteil. Grundlage sind unter anderem EN 15343 und ISO 22095. Produktbezogene Aussagen zum eingesetzten Recyclingkunststoff sind damit ausdrücklich möglich.
Der Unterschied liegt damit vor allem im Anwendungsbereich: RecyClass fokussiert auf Kunststoffe, der Global Recycled Standard stark auf globale Recycling- und Verarbeitungsketten, während flustix RECYCLED mehrere Materialgruppen abdeckt.
„Diese Verpackung ist recyclingfähig.“
Hier geht es nicht um das Material, aus dem etwas besteht, sondern darum, was am Ende mit ihm passieren kann. Zwei Systeme prüfen das, aus unterschiedlicher Richtung.
- RecyClass bewertet die Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen und zertifiziert daneben Sortier- und Recyclingprozesse.
- flustix RECYCLABLE bewertet die Recyclingfähigkeit nach DIN EN ISO 14021 und dem Mindeststandard nach § 21 Absatz 3 VerpackG, den die Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht, und berücksichtigt die PPWR, Verordnung (EU) 2025/40.
Hier können zwei unterschiedliche Systeme dieselbe Produkteigenschaft nach ihren jeweiligen Bewertungsansätzen nachweisen. Der Mindeststandard nach VerpackG ist dabei in Deutschland ein zentraler gesetzlich verankerter Referenzrahmen für die Bemessung der Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen und gewinnt mit der Umsetzung der PPWR weiter an Bedeutung.
„Dieses Produkt enthält kein Mikroplastik.“
Eine Aussage über die Abwesenheit eines Stoffes. Sie lässt sich nur mit einer Prüfung am Material belegen, nicht über eine Ökobilanz.
- flustix MICROPLASTIC-FREE prüft Produkte und Halbzeuge auf allen Handelsstufen der Lieferkette, für die Kommunikation gegenüber Verbrauchern wie zwischen Unternehmen.
- RecyClass und der Global Recycled Standard sind für Rezyklat und dessen Kette gebaut und prüfen darauf nicht.
- Blauer Engel berücksichtigt Mikroplastik beziehungsweise synthetische Polymerpartikel in einzelnen Produktgruppen als Bestandteil umfassender Vergabekriterien, in bestimmten Produktgruppen wird der Einsatz ausdrücklich ausgeschlossen. Er bleibt dabei ein umfassendes Umweltzeichen für die jeweilige Produktgruppe und ist keine eigenständige Mikroplastikfrei-Zertifizierung.
- EU-Umweltzeichen berücksichtigt gefährliche Stoffe und entsprechende Polymeranforderungen produktgruppenspezifisch innerhalb eines umfassenden Kriterienkatalogs. Auch hier handelt es sich nicht um eine eigenständige Mikroplastikfrei-Zertifizierung.
Unabhängig davon gilt seit 2023 die REACH-Beschränkung für absichtlich zugesetztes Mikroplastik nach der Verordnung (EU) 2023/2055. Sie verbietet, sie belegt nicht.
„Dieses Produkt ist frei von PFAS.“
Der gleiche Fall wie beim Mikroplastik: eine Stoffaussage, die eine Messung verlangt. Sie steht besonders unter Druck, weil REACH und PPWR die Anforderungen anziehen.
- flustix PFAS-FREE belegt PFAS-Freiheit für Materialien, Produkte und Verpackungen über unabhängige Laborprüfungen und eine Zertifizierung durch Dritte, ausgelegt auch für komplexe internationale Lieferketten.
- Blauer Engel enthält in verschiedenen Produktgruppen konkrete Anforderungen zum Ausschluss oder zur Begrenzung von PFAS beziehungsweise fluorierten organischen Verbindungen. Diese Anforderungen sind Teil des jeweiligen umfassenden Kriterienkatalogs und keine eigenständige PFAS-FREE-Zertifizierung.
- EU-Umweltzeichen enthält je nach Produktgruppe umfassende Anforderungen an gefährliche Stoffe und fördert die Substitution problematischer Chemikalien. Eine produktgruppenübergreifende eigenständige Zertifizierung der Aussage „PFAS-frei“ ist jedoch nicht Gegenstand des EU-Umweltzeichens.
- RecyClass und Global Recycled Standard führen kein Programm mit diesem Gegenstand.
Ein Umweltzeichen, in dessen Kriterien PFAS ausgeschlossen sind, trägt die Aussage „PFAS-frei“ nicht.
„Dieses Produkt ist zu mindestens 90 Prozent plastikfrei.“
Eine Aussage über einen festen Grenzwert, ausdrücklich ohne Vergleich zu anderen Produkten oder zum Branchenüblichen. Genau das macht sie belastbar: Es gibt nichts, worauf sich ein Vergleich stützen müsste.
- flustix LESS PLASTICS beschränkt den Kunststoffanteil von Konsumgütern, Produkten, Verpackungen und Halbzeugen auf einen festgelegten Grenzwert. Der geprüfte Wert steht auf dem Siegel selbst, als MIN. X % PLASTIKFREI.
- Kein weiteres der hier betrachteten Systeme hat genau diesen Zertifizierungsgegenstand mit einer unmittelbar ausgewiesenen prozentualen Aussage zum Kunststoffanteil beziehungsweise zur Plastikfreiheit.
Das bedeutet nicht, dass andere Umweltzeichen Kunststoff nicht berücksichtigen. Kunststoffreduktion, Materialwahl oder Verpackungsanforderungen können Bestandteil umfassender Kriterienkataloge sein. Der Unterschied liegt darin, ob die konkrete prozentuale Produkteigenschaft selbst Zertifizierungsgegenstand ist.
„Dieses Produkt erfüllt umfassende Umweltkriterien seiner Produktgruppe.“
Hier geht es nicht um eine einzelne Produkteigenschaft, sondern um eine umfassendere Umweltbewertung anhand eines produktgruppenspezifischen Kriterienkatalogs. Genau dafür sind Typ-I-Umweltzeichen wie der Blaue Engel und das EU-Umweltzeichen entwickelt worden.
- Blauer Engel ist das Umweltzeichen der Bundesregierung, vergeben über das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt. Seit über 45 Jahren, heute mehr als 70.000 Produkte von über 1.800 Unternehmen.
- EU-Umweltzeichen wird durch die von den Mitgliedstaaten benannten zuständigen Stellen vergeben, nach der Verordnung (EG) Nr. 66/2010. Die Kriterien stützen sich auf die besten am EWR-Markt verfügbaren Produkte über den gesamten Lebensweg und entsprechen richtungweisend den besten 10 bis 20 Prozent.
- flustix vergibt keine Gesamtbewertung. Unser eigenes Programm sagt es ausdrücklich: Es macht keine Angaben zu Qualität, Funktionalität oder physikalischer Beschaffenheit eines Produkts.
„Wir können belegen, woher unser Rezyklat kommt.“
Eine Aussage über die Lieferkette. Sie ist bei Rezyklat keine Zugabe zur Produktaussage, sondern ihre Grundlage: Ohne geschlossene Kette gibt es keinen belastbaren Prozentwert.
- flustix RECYCLED prüft genau das. Das Hauptaugenmerk der Zertifizierung liegt auf dem Rückverfolgbarkeitssystem entlang der gesamten Wertschöpfungskette, nach ISO 22095 und im Modell der kontrollierten Vermischung. Das Programm gilt für alle Akteure, die Eigentum am Material übernehmen, also auch für Recycler und für Zwischenhändler mit und ohne Lager.
- RecyClass mit dem Programm zur Rückverfolgbarkeit von Rezyklat.
- Global Recycled Standard mit der Zertifizierung der Verarbeitungskette, einschließlich sozialer und ökologischer Anforderungen an die Betriebe.
Hier können bestehende Nachweise sinnvoll aufeinander aufbauen. Liegt ein gültiger und für den jeweiligen Anwendungsbereich geeigneter Nachweis von RecyClass, EuCertPlast, PolyCert Europe oder dem Blauen Engel DE-UZ 30a vor, kann flustix diesen entsprechend den Regeln des eigenen Zertifizierungsprogramms anerkennen. Damit lassen sich Doppelprüfungen bereits nachgewiesener Sachverhalte vermeiden.