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Kostenloser Claim-CheckPPWR: EU-Verpackungsverordnung
Ja. Die Finanzbeiträge der Hersteller im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung werden im Einklang mit den Leistungsstufen der Recyclingfähigkeit moduliert. Gut recycelbare Verpackungen werden dadurch günstiger gestellt als schwer recycelbare. Den genauen Rahmen legt die Kommission per Rechtsakt fest.
In Deutschland ergehen die Rechtsverordnungen zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte nach § 26a VerpackDG. Bis die europäischen Vorgaben greifen, müssen sie sich bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit auf den Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister stützen, aktuell die Ausgabe 2026.
Für die Planung heißt das: Die Leistungsstufe wird zur Kostenfrage, bevor sie zur Marktzugangsfrage wird. Verpackungsentwicklung läuft in Zyklen von drei bis fünf Jahren, die Materialentscheidung für 2030 fällt also heute.
Grundlagen: Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) · Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix