Wissenschaftliche Ableitung

Wie viel Polymer braucht Papier technisch wirklich?

Papier und Karton enthalten polymerbasierte Additive, etwa Leimungsmittel und Nassfestmittel, ohne die sie ihre Eigenschaften nicht hätten. Sechs Fachquellen kommen im Mittel auf 0,93 % des Trockengewichts. Mit dem wissenschaftlich anerkannten Spurenzuschlag von 0,1 % ergibt sich ein Gesamtschwellenwert von 1,03 %. Diese Additive sind funktional notwendig, bilden aber keine eigenständige Kunststoffmatrix.

Die Ableitung

0,93 %

Durchschnitt der Mittelwerte aus sechs Fachquellen (Trockengewicht)

+ 0,10 %

wissenschaftlich anerkannter Spurenzuschlag

1,03 %

abgeleiteter Gesamtschwellenwert

0,75 %

Grenzwert des flustix LESS PLASTICS PRODUCT Zeichens

Worum es geht

Die Frage ist, wie hoch der technisch notwendige Polymeranteil in faserbasierten Verpackungen laut Fachliteratur ist und welcher Grenzwert regulatorisch als sachgerecht gelten kann, wenn zusätzlich das anerkannte Verständnis von Spurenstoffen berücksichtigt wird. Bezugspunkt ist die Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904.

Was in Papier steckt und wozu

Es geht um funktionale Additive: polymerbasierte Leimungsmittel zur Hydrophobierung wie Alkyl-Keten-Dimere (AKD) oder Alkenylbernsteinsäureanhydride (ASA), Nassfestmittel wie Polyamid-Epichlorhydrin-Harze (PAE), dazu optische Aufheller. Sie werden in die Stoffsuspension gegeben oder oberflächlich aufgetragen und sind integraler Bestandteil etablierter Herstellungsprozesse.

Die sechs Quellen

Francolini et al. (2023) 0,3–1,0 %, Bajpai (2015) 0,1–0,5 %, Hubbe (2006) 0,2–1,0 %, KTH (2023) 0,5–2,5 %, Gullichsen & Paulapuro (2000) 1,0–2,5 % sowie das Taschenbuch der Papiertechnik 0,4–1,2 %. Aus den jeweiligen Mittelwerten ergibt sich arithmetisch ein Gesamtwert von 0,93 %.

Warum ein Spurenzuschlag

In der Umweltanalytik gelten Anteile unter 0,1 % als Spuren, und diese Schwelle findet sich beim BfR (2018), beim Umweltbundesamt (2020) und in der REACH-Verordnung. Dazu kommen prozessbedingte Schwankungen und analytische Unsicherheiten bei sehr geringen Polymeranteilen. Der Zuschlag ist damit ein konservativer Aufschlag, kein Spielraum.

Was die Richtlinie selbst sagt

Erwägungsgrund 11 der SUPD hält fest, dass Farben, Tinten und Klebstoffe nicht unter die Kunststoffdefinition des Artikels 3 Nummer 1 fallen. Die Leitlinien der Europäischen Kommission bestätigen, dass funktionale Zusätze wie Klebstoffe, Bindemittel und Farben vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Polymerbasierte Binder und Additive in Papier, Karton oder Pappe, die keine strukturgebende Funktion erfüllen, sind damit nicht unter die SUPD zu fassen.

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Die Literaturwerte im Einzelnen

Sechs Quellen, jeweils Einsatzmenge polymerer Additive bezogen auf das Trockengewicht: Francolini et al. (2023) 0,3 bis 1,0 Prozent, Mittel 0,65. Bajpai (2015) 0,1 bis 0,5 Prozent, Mittel 0,30. Hubbe (2006) 0,2 bis 1,0 Prozent, Mittel 0,60. KTH (2023) 0,5 bis 2,5 Prozent, Mittel 1,50. Gullichsen und Paulapuro (2000) 1,0 bis 2,5 Prozent, Mittel 1,75. Taschenbuch der Papiertechnik, achte Auflage, 0,4 bis 1,2 Prozent, Mittel 0,80.

Wie daraus ein Wert wird

Je Quelle wird das arithmetische Mittel aus unterer und oberer Einsatzgrenze gebildet, danach das arithmetische Mittel dieser sechs Einzelmittelwerte. Das ergibt 0,93 Prozent. Das Verfahren fasst heterogene, aber vergleichbare Literaturdaten zusammen und entspricht der üblichen statistischen Annäherung bei technischen Einsatzbereichen.

Der Spurenzuschlag von 0,1 Prozent

In der Umweltanalytik gelten Anteile unter 0,1 Prozent als Spuren. Diese Schwelle findet sich beim BfR (2018), beim Umweltbundesamt (2020) und in der REACH-Verordnung. Weil Polymeradditive in der Papiertechnik regelmäßig im Bereich von Zehntelprozenten liegen und sowohl Prozessschwankungen als auch analytische Unsicherheiten hinzukommen, wird der Spurenwert als konservativer Zuschlag berücksichtigt. 0,93 plus 0,10 ergibt den Schwellenwert von 1,03 Prozent.

Was Erwägungsgrund 11 der SUPD sagt

Die rechtliche Auslegung deckt sich mit der Ableitung: Farben, Tinten und Klebstoffe, also polymerbasierte Binder und Additive, fallen ausdrücklich nicht unter die Definition von Kunststoff nach Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2019/904. Ergänzend gilt, dass optische Aufheller auf Stilbenbasis in der Regel niedermolekulare organische Verbindungen sind und die Polymerdefinition nach Artikel 3 Nummer 5 REACH gar nicht erfüllen.

Womit gemessen wird

Die analytischen Untersuchungen laufen über kombinierte, normkonforme Verfahren nach DIN, EN und ISO, einschließlich DIS-Verfahren. Dazu zählen thermische Analyseverfahren, TED-GC/MS, PY-GC/MS, Extraktionsverfahren und weitere international etablierte polymeranalytische Methoden.

Quelle: Sechs Fachquellen zur Papiertechnik (Francolini 2023, Bajpai 2015, Hubbe 2006, KTH 2023, Gullichsen/Paulapuro 2000, Taschenbuch der Papiertechnik 2021); BfR 2018; UBA 2020; REACH; Richtlinie (EU) 2019/904, Erwägungsgrund 11
Stand: März 2026

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix

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