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Die EmpCo-Richtlinie verbietet keine Umweltaussagen. Sie verbietet vier bestimmte Arten davon: Aussagen über das ganze Produkt, die nur für einen Teil gelten; vage Behauptungen ohne messbaren Beleg; selbst erstellte Siegel ohne unabhängiges Zertifizierungssystem; und gesetzliche Selbstverständlichkeiten, die als besondere Leistung beworben werden.

150
Umweltaussagen wurden in einer Studie der EU-Kommission bewertet
53,3 %
davon enthielten vage, irreführende oder unbegründete Angaben
27.03.2026
EU-weite Umsetzung in nationales Recht
ab 09/2026
müssen Umweltaussagen für Produkte EmpCo-konform sein
Das vollständige Dokument
Das Dokument selbst enthält alle Quellen, Herleitungen und Belege im Volltext, dazu die Schaubilder und Tabellen.
Das vollständige Whitepaper mit Checkliste erhalten Sie gegen Angabe Ihrer Kontaktdaten.

Eine Umweltaussage über das gesamte Produkt, obwohl sie sich nur auf einen bestimmten Teilaspekt bezieht. Beispiel aus dem Whitepaper: Eine Shampooflasche wird als „aus recyceltem Material" beworben, obwohl nur der Deckel aus Rezyklat besteht.
Eine allgemeine, undefinierte Umweltaussage ohne messbaren Nachweis. Beispiele: „umweltfreundlich", „grün", „ökologisch", „umweltverträglich".
Ein Nachhaltigkeitslabel oder -logo, das nicht auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruht und auch nicht von öffentlichen Behörden eingeführt wurde.
Gesetzliche Vorgaben wie der Mindesteinsatz von Rezyklaten werden als herausragende Umweltleistung beworben und erwecken so den falschen Eindruck von besonderem Engagement.
Das Whitepaper führt sechs Schritte auf: vollständiger Claim-Check über Werbung, Social Media, Website, Verpackung und POS; Risikoanalyse und Priorisierung; belastbare Nachweise einholen, gegebenenfalls beim Lieferanten; Freigabeprozesse und Mindestanforderungen intern festlegen; Layouts und Bestände frühzeitig steuern; Marketing, Vertrieb und Einkauf schulen.
Sieben Nachweise
Mikroplastikfrei, Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit, PFAS-frei, plastikreduziert. Jedes Siegel steht für eine geprüfte Eigenschaft und ein öffentlich einsehbares Zertifizierungsprogramm.

Weiter im Detail
Eine Untersuchung der EU-Kommission zum Greenwashing hat 150 Umweltaussagen zu verschiedenen Produkten bewertet. 53,3 Prozent der Angaben enthielten vage, irreführende oder unbegründete Aussagen über die Umwelteigenschaften, sowohl in der Werbung als auch auf dem Produkt selbst. Quelle ist der Bericht „Environmental claims in the EU, Inventory and reliability assessment" von 2020.
Eine Umweltaussage ist eine Aussage über umweltrelevante Eigenschaften einer Ware oder Dienstleistung. Sie kann sich darauf beziehen, wie ein Produkt hergestellt, verpackt, vertrieben, verwendet, verbraucht und entsorgt wird. Greenwashing ist dieselbe Aussage ohne fundierte Belege: eine Kommunikation, die die Außendarstellung verbessert, obwohl kaum konkrete oder messbare Taten dahinterstehen.
Erstens: Umweltaussagen nur noch mit klaren, objektiven und überprüfbaren Verpflichtungen, belegt über ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Zweitens: Nachhaltigkeitslabels und selbst erstellte Logos ohne anerkanntes Zertifizierungssystem oder staatliche Grundlage sind untersagt. Drittens: Ohne unabhängigen Beleg aus einem Zertifizierungsprogramm ist die Aussage verboten. Viertens: Eine Aussage über das ganze Produkt ist rechtswidrig, wenn sie sich tatsächlich nur auf einen Teilaspekt bezieht.
Die EmpCo tritt nicht an die Stelle des bisherigen Rechts. Nationale Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb, die irreführende Werbung verbieten, bleiben in Kraft. Wer nach altem Recht angreifbar war, wird es durch die neue Richtlinie nicht weniger.
Quelle: Environmental claims in the EU: Inventory and reliability assessment, Final report, © European Union, 2020 (Milieu Consulting / Ipsos)
Stand: März 2026
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix
Mehr von uns
Eigene Verbraucherstudien, Fachunterlagen zu neuen Regularien und wissenschaftliche Ableitungen, alle auf einer Seite.
Kostenloser EmpCo Claim-Check
Ab dem 27. September 2026 muss jede Umweltaussage auf Produkt und Verpackung belegbar sein. Schicken Sie uns bis zu fünf Ihrer Aussagen, und wir ordnen ein, welche davon belastbar sind, welche eine Konkretisierung brauchen und wo ein unabhängiger Nachweis nötig ist. Sie bekommen innerhalb von zwei bis drei Werktagen einen unterschriebenen Bewertungsbericht als PDF. Kostenlos und unverbindlich.
