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Kostenlos beraten lassenFaktenblatt EmpCo
Eine Untersuchung von The Goodwins aus 2025 hat Umweltaussagen in Printanzeigen ausgewertet. Mehr als die Hälfte davon wäre nach den Maßgaben der EmpCo-Richtlinie nicht mehr zulässig. In Handel und Getränkeindustrie sind es bis zu drei Viertel. Das häufigste Problem ist immer dasselbe: fehlende Nachweise und fehlende unabhängige Verifizierung.

über 50 %
der analysierten Umweltaussagen in Printanzeigen wären ab 2026 unzulässig
bis zu 75 %
in Handels- und Getränkeindustrie
27
EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie seit Ende März 2026 in nationales Recht umgesetzt
27.09.2026
ab diesem Tag gelten die Regeln in der Anwendung
Das vollständige Dokument
Das Dokument selbst enthält alle Quellen, Herleitungen und Belege im Volltext, dazu die Schaubilder und Tabellen.
Das vollständige Faktenblatt erhalten Sie gegen Angabe Ihrer Kontaktdaten.

Umweltauslobungen wie „recycelbar", „XX % recycled content", „mikroplastikfrei", „im Altpapier zu entsorgen" oder „plastikfrei" dürfen ab September nur noch verwendet werden, wenn sie durch eine unabhängige Drittzertifizierung auf Basis von Standards und Gesetzen belegt sind. Selbst erstellte Siegel und reine Eigendeklarationen sind verboten; Unterlassungsklagen und Strafen drohen.
Die Richtlinie gilt für die gesamte EU und damit für alle, die Produkte auf den europäischen Markt bringen. Betroffen ist jedes Unternehmen, das seine Waren mit einer Umweltaussage versieht oder online damit wirbt. Besonders betroffen sind laut der Untersuchung die Branchen Kosmetik, Reinigung, Lebensmittel, Getränke und Einrichtung.
Für Private-Label-Hersteller und Handelsmarken gibt es einen eigenen Weg: Der Lieferant lässt sich samt vorgelagerter Lieferkette zertifizieren, und der Markeninhaber / BrandOwner erhält darauf aufbauend eine eigene Unterlizenz, ohne Einsicht in die sensiblen Lieferkettendaten des Lieferanten verlangen zu müssen.
Erst einmal sortieren
Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir ein, welche Regelwerke Sie betreffen, welcher Nachweis dafür trägt und was er verlangt. Ohne Vorbereitung Ihrerseits.

Weiter im Detail
Das Faktenblatt nennt zwei Schritte: die eigene Kommunikation prüfen, und zwar jetzt, weil danach empfindliche Strafen drohen. Gemeint ist nicht nur die Verpackung, sondern alles, was ein Unternehmen über Umwelteigenschaften sagt, online wie analog.
Die Nachfrage nach nachhaltigen Produktlösungen ist ungebrochen und steigt weiter. Die Richtlinie verbietet keine Umweltaussagen, sie verlangt Belege. Wer sie hat, kann weiter ausloben, während andere ihre Aussagen streichen müssen.
Planungssicherheit für das eigene Unternehmen, die geforderte Transparenz für die Kunden, und die Möglichkeit, Produkte weiterhin vorteilhaft listen und ausloben zu können. Die Zertifizierung läuft über flustix und seine akkreditierten Prüf- und Zertifizierungspartner.
Quelle: The Goodwins (2025): State of Green Claims Report, thegoodwins.de
Stand: April 2026
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix
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Eigene Verbraucherstudien, Fachunterlagen zu neuen Regularien und wissenschaftliche Ableitungen, alle auf einer Seite.
Kostenloser EmpCo Claim-Check
Ab dem 27. September 2026 muss jede Umweltaussage auf Produkt und Verpackung belegbar sein. Schicken Sie uns bis zu fünf Ihrer Aussagen, und wir ordnen ein, welche davon belastbar sind, welche eine Konkretisierung brauchen und wo ein unabhängiger Nachweis nötig ist. Sie bekommen innerhalb von zwei bis drei Werktagen einen unterschriebenen Bewertungsbericht als PDF. Kostenlos und unverbindlich.
