Faktenblatt EmpCo

Über die Hälfte aller Umweltaussagen wäre ab September unzulässig

Eine Untersuchung von The Goodwins aus 2025 hat Umweltaussagen in Printanzeigen ausgewertet. Mehr als die Hälfte davon wäre nach den Maßgaben der EmpCo-Richtlinie nicht mehr zulässig. In Handel und Getränkeindustrie sind es bis zu drei Viertel. Das häufigste Problem ist immer dasselbe: fehlende Nachweise und fehlende unabhängige Verifizierung.

Die Zahlen

über 50 %

der analysierten Umweltaussagen in Printanzeigen wären ab 2026 unzulässig

bis zu 75 %

in Handels- und Getränkeindustrie

27

EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie seit Ende März 2026 in nationales Recht umgesetzt

27.09.2026

ab diesem Tag gelten die Regeln in der Anwendung

Was die EmpCo verlangt

Umweltauslobungen wie „recycelbar", „XX % recycled content", „mikroplastikfrei", „im Altpapier zu entsorgen" oder „plastikfrei" dürfen ab September nur noch verwendet werden, wenn sie durch eine unabhängige Drittzertifizierung auf Basis von Standards und Gesetzen belegt sind. Selbst erstellte Siegel und reine Eigendeklarationen sind verboten; Unterlassungsklagen und Strafen drohen.

Wen es betrifft

Die Richtlinie gilt für die gesamte EU und damit für alle, die Produkte auf den europäischen Markt bringen. Betroffen ist jedes Unternehmen, das seine Waren mit einer Umweltaussage versieht oder online damit wirbt. Besonders betroffen sind laut der Untersuchung die Branchen Kosmetik, Reinigung, Lebensmittel, Getränke und Einrichtung.

Was das für Eigenmarken bedeutet

Für Private-Label-Hersteller und Handelsmarken gibt es einen eigenen Weg: Der Lieferant lässt sich samt vorgelagerter Lieferkette zertifizieren, und der Markeninhaber / BrandOwner erhält darauf aufbauend eine eigene Unterlizenz, ohne Einsicht in die sensiblen Lieferkettendaten des Lieferanten verlangen zu müssen.

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Was bis zum Stichtag zu tun ist

Das Faktenblatt nennt zwei Schritte: die eigene Kommunikation prüfen, und zwar jetzt, weil danach empfindliche Strafen drohen. Gemeint ist nicht nur die Verpackung, sondern alles, was ein Unternehmen über Umwelteigenschaften sagt, online wie analog.

Warum sich der Aufwand trotzdem lohnt

Die Nachfrage nach nachhaltigen Produktlösungen ist ungebrochen und steigt weiter. Die Richtlinie verbietet keine Umweltaussagen, sie verlangt Belege. Wer sie hat, kann weiter ausloben, während andere ihre Aussagen streichen müssen.

Was ein früher Start bringt

Planungssicherheit für das eigene Unternehmen, die geforderte Transparenz für die Kunden, und die Möglichkeit, Produkte weiterhin vorteilhaft listen und ausloben zu können. Die Zertifizierung läuft über flustix und seine akkreditierten Prüf- und Zertifizierungspartner.

Quelle: The Goodwins (2025): State of Green Claims Report, thegoodwins.de
Stand: April 2026

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix

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