PCR, PIR und die Lücke von zwanzig Prozentpunkten

Hoch gestapelte Ballen aus gepresstem Kunststoffabfall in einer Sortieranlage

PCR und PIR werden in Datenblättern oft zu einer einzigen Rezyklatzahl zusammengezogen. Für die Mindestrezyklatquoten der PPWR ist diese Summe jedoch nicht entscheidend. Dort zählt Material aus Verbraucher-Kunststoffabfällen, also PCR.

PCR steht für Post-Consumer-Rezyklat: Material aus Abfällen, die bereits beim Endverbraucher angefallen sind. PIR bezeichnet Post-Industrial-Rezyklat aus Produktionsabfällen, das den Verbraucher nicht erreicht hat. Beide Materialien können sinnvoll sein, regulatorisch müssen sie jedoch getrennt ausgewiesen werden.

Ein einfaches Rechenbeispiel

Eine Verpackung enthält 30 Prozent PIR und 10 Prozent PCR. Im Datenblatt steht völlig zutreffend ein Rezyklatanteil von 40 Prozent. Gegenüber der PPWR-Quote steht dieselbe Verpackung jedoch nur bei 10 Prozent, weil für Artikel 7 ausschließlich Post-Consumer-Rezyklat zählt.

Ab 2030 beziehungsweise dem gegebenenfalls späteren gesetzlichen Anwendungszeitpunkt gelten je nach Verpackung 30 Prozent PCR für kontaktempfindliche Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil, 10 Prozent für kontaktempfindliche Verpackungen aus anderen Kunststoffen, 30 Prozent für Einweggetränkeflaschen und 35 Prozent für sonstige Kunststoffverpackungen. Ab 2040 steigen diese Werte auf 50, 25, 65 und 65 Prozent.

Im Beispiel fehlen damit je nach Verpackungskategorie bis zu 25 Prozentpunkte. Nicht weil zu wenig Rezyklat verarbeitet wird, sondern weil für die Quote die falsche Rezyklatart mitgezählt wurde.

Der Fehler funktioniert auch in die andere Richtung

Wer aus Vorsicht nur den Anteil ausweist, den er sicher belegen kann, lässt möglicherweise Material unberücksichtigt, das längst bezahlt und verarbeitet wurde. In beiden Fällen fehlt dasselbe: eine belastbare Trennung von PCR und PIR.

PIR bleibt ein wertvolles Material

PIR ist nicht minderwertig. Es ist häufig sortenrein, gut dokumentiert und in der Verarbeitung berechenbar. Für die PPWR-Quote zählt es nicht. Für eine präzise Rezyklataussage kann es dagegen relevant sein, wenn der Typ eindeutig benannt und der Anteil belastbar nachgewiesen wird.

Was ein brauchbarer Nachweis leisten muss

Der Nachweis weist PCR und PIR getrennt aus, macht die Herkunft rückverfolgbar und bildet die Mengenströme nachvollziehbar ab. DIN EN 15343 beschreibt Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Kunststoffrezyklaten, DIN EN ISO 22095 behandelt Chain-of-Custody-Modelle.

Rezykliertes und neues Polymer lassen sich am fertigen Teil häufig nicht allein analytisch unterscheiden. Deshalb wird der Weg des Materials bis zur Abfallquelle zusammen mit der Mengenbilanz über einen definierten Zeitraum geprüft.

Die PPWR berechnet die Quoten als Durchschnitt je Fertigungsbetrieb und Jahr für die jeweilige Verpackungsart und das jeweilige Format. Wer diesen Durchschnitt nutzen will, braucht daher eine belastbare Jahresbilanz und nicht nur ein einzelnes Datenblatt.

Die entscheidende Frage an den Lieferanten

Wie hoch ist der Rezyklatanteil, und welcher Teil davon stammt aus Post-Consumer-Abfällen? Wer darauf keine belegte Antwort geben kann, hat eine Zahl, aber noch keinen belastbaren Nachweis.

flustix RECYCLED weist den Rezyklattyp deshalb ausdrücklich aus. Jedes Zertifikat lässt sich über seine Lizenznummer in der öffentlichen Datenbank nachschlagen.