EmpCo: Umweltaussagen und Siegel

Was ist der Unterschied zwischen EmpCo und der Green Claims Directive?

Es sind zwei verschiedene Rechtsakte, und nur einer davon gilt bereits.

EmpCo, die Richtlinie (EU) 2024/825, ist umgesetzt und seit dem 27. September 2026 anzuwenden. Sie verbietet bestimmte Praktiken: sechs Tatbestände in der schwarzen Liste des UWG, dazu drei Verschärfungen im laufenden Text. Sie verlangt kein Verfahren vor der Werbung, sondern schafft ein Risiko danach, durchgesetzt über Abmahnung und Klage.

Die Green Claims Directive ist ein eigener Vorschlag. Sie würde regeln, wie ausdrückliche Umweltaussagen vorab zu belegen und zu verifizieren sind, also mit einer Vorabprüfung durch unabhängige Stellen und einem Konformitätsnachweis, bevor die Aussage überhaupt verwendet wird. Sie ist derzeit nicht anwendbar, und ihr Zeitplan ist offen.

Der Unterschied in einem Satz

EmpCo sagt, was nicht mehr behauptet werden darf. Die Green Claims Directive würde sagen, wie zu belegen ist, was behauptet wird.

Was das für die Planung heißt

Gemessen wird heute an EmpCo. Wer seine Aussagen jetzt auf unabhängig geprüfte Nachweise umstellt, erfüllt damit auch das, was die Green Claims Directive verlangen würde, denn beide laufen in dieselbe Richtung: nachprüfbar statt behauptet. Die Arbeit, die jetzt anfällt, ist in beiden Fällen dieselbe, nämlich für jede Aussage die Frage zu beantworten, wer sie geprüft hat und wo das nachzulesen ist.

Ein dritter Rechtsakt gehört daneben, weil er oft verwechselt wird: Die PPWR regelt Verpackungen selbst, also Stoffe, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile, und nicht die Werbung damit. Wer eine PPWR-Anforderung erfüllt, darf deshalb nicht automatisch damit werben; wer damit wirbt, unterliegt EmpCo.

Grundlagen: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo)

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix