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Kostenloser Claim-CheckEmpCo: Umweltaussagen und Siegel
Maßgeblich ist die geschäftliche Handlung gegenüber Verbrauchern, nicht der Zeitpunkt des Drucks. Da nach aktuellem Stand keine allgemeine Abverkaufsfrist vorgesehen ist, sollten bestehende Bestände mit kritischen Aussagen rechtzeitig geplant und die Layouts frühzeitig umgestellt werden. Die Abgrenzung im Einzelfall sollte juristisch geprüft werden.
Für die Planung hilft eine einfache Reihenfolge: erst prüfen, welche Aussagen auf den bestehenden Layouts überhaupt betroffen sind, dann die kritischen ersetzen, und erst danach die Restbestände terminieren. Der kostenlose Claim-Check übernimmt den ersten Schritt und ordnet bis zu fünf Aussagen gegen EmpCo und UWG ein.
Für Ware, die am Stichtag schon im Markt ist, nennen die Kommissionsdienststellen praktische Möglichkeiten: eine Aussage überkleben oder korrigieren und ergänzende Angaben am Verkaufsort machen. Die Behörden im CPC-Netzwerk erwarten dafür angemessene und verhältnismäßige Schritte, die sich belegen lassen, und sollen Vernichtung oder Rückruf in solchen Übergangsfällen nicht verlangen, wenn daraus unverhältnismäßige Kosten oder unnötiger Umweltschaden entstünden.
Grundlagen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) · Fragen und Antworten der Kommissionsdienststellen zur ECGT-Richtlinie, Juni 2026 · Gemeinsames Verständnis des CPC-Netzwerks zu Altbeständen, Juni 2026
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix