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Kostenloser Claim-CheckEmpCo: Umweltaussagen und Siegel
Drei Dinge: eine konkrete, messbare Aussage, einen Beleg, der genau diese Aussage abdeckt, und die Möglichkeit, beides von außen nachzuprüfen. Ab dem 27. September 2026 gilt das über das UWG, in das die EmpCo-Richtlinie umgesetzt wurde.
Eine Lieferantenerklärung ist der Ausgangspunkt der Prüfung, nicht ihr Ergebnis. Die Verantwortung bleibt bei dem, der die Aussage gegenüber Verbrauchern trifft. Ein Prüfbericht allein deckt die eingereichte Probe ab, nicht die laufende Produktion. Und ein Beleg, der etwas anderes misst als die Aussage behauptet, trägt nicht: Wer mit dem Rezyklatanteil wirbt, braucht einen Nachweis über den Rezyklatanteil, nicht über die Recyclingfähigkeit.
Die Konkretisierung gehört klar und hervorgehoben auf dasselbe Medium wie die Aussage selbst. Ein QR-Code oder ein Sternchenhinweis genügt dafür nicht. Bei Verpackungen gehören die zugrunde liegenden Nachweise zusätzlich in die technische Dokumentation nach Anhang VII der PPWR.
Alle Aussagen auf Verpackung, Webseite und in der Werbung zusammentragen, je Aussage die Quelle danebenlegen, Lücken schließen oder die Aussage streichen. Ob eine Formulierung trägt, ordnet der kostenlose Claim-Check für bis zu fünf Aussagen ein, mit schriftlicher Einschätzung als PDF.
Stand: September 2026
Grundlagen: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) · Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) · Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) · ISO/IEC 17065 (Anforderungen an Zertifizierungsstellen)
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix