EmpCo: Umweltaussagen und Siegel

Wer haftet, wenn eine Umweltaussage auf der Verpackung falsch ist?

Verantwortlich ist, wer die Aussage gegenüber Verbrauchern trifft. Das ist in der Regel der Markeninhaber oder das Unternehmen, das das Produkt in Verkehr bringt. Daran ändert sich nichts, wenn die zugrunde liegenden Daten von einem Lieferanten stammen oder das verwendete Siegel von einem Dritten ausgegeben wurde.

Wen es in der Lieferkette trifft

  • Markeninhaber: haftet für jede Umweltaussage auf Verpackung, Webseite und in der Werbung.
  • Handel mit Eigenmarken: ist bei diesen Produkten selbst Markeninhaber.
  • Importeur: bringt in Verkehr und wirbt mit Produkteigenschaften, haftet deshalb ebenso.
  • Onlinehändler: übernimmt Herstellerangaben in die Produktbeschreibung und macht sie damit zu seiner eigenen Aussage.
  • Lieferant: haftet nicht gegenüber Verbrauchern, verliert aber Aufträge, wenn er den Nachweis nicht liefern kann.

Wer das durchsetzt

Keine Behörde, sondern Wettbewerber und Verbraucherverbände. Die EmpCo-Richtlinie wirkt in Deutschland über sechs neue Nummern in der schwarzen Liste im Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG. Ein Verstoß ist damit abmahnfähig, und zwar unabhängig davon, ob jemand geschädigt wurde. Bei grenzüberschreitend relevanten Fällen sehen die europäischen Verbraucherschutzvorschriften zusätzlich Geldbußen vor, deren Höchstbetrag mindestens 4 % des Jahresumsatzes in den betroffenen Mitgliedstaaten erreichen muss.

Was eine unabhängige Zertifizierung daran ändert

Sie nimmt die Verantwortung nicht ab, sie liefert die Grundlage. Im Streitfall zählt, ob die Aussage belegt ist. Ein geprüfter Nachweis über eine akkreditierte Stelle verlagert die Diskussion von „das behaupten wir" auf „das wurde gemessen". Welche Rolle in Ihrer Lieferkette welches Risiko trägt, steht ausführlich auf der Seite zu Green Claims und EmpCo.

Grundlagen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix