„Recyclingfähig“ – diesen Slogan lesen wir auf vielen Verpackungen. Doch wer entscheidet, was recyclingfähig ist? Hier kommt die Zentrale Stelle für Verpackungsregister (ZSVR) ins Spiel. Die hat sich nun mit neuen Trends beschäftigt. Das Ergebnis ist ernüchternd.
Voll im Trend sind faserbasierte Verpackungen, genau wie Verpackungen aus Holz, Bambus oder Textilien. Für die faserbasierten Verpackungen gab es bisher keine Nachweispflicht – das ändert sich jetzt.
Ökologischer Mehrwert ist zweifelhaft
Was sind faserbasierte Verpackungen? Hier wird Kunststoff durch Faserstoffe aus der Papierproduktion ersetzt. Das Fachblatt „Recyclingmagazin“ schreibt: „Ein Trend, für den die ZSVR einen faserigen Beigeschmack sieht: Im Zuge des Kunststoff-Bashings werden immer mehr faserbasierte Verpackungen produziert, in denen unter anderem Teigwaren, Kaffee oder Wurst vertrieben werden. Diese suggerierten den Verbrauchern zwar einen ökologischen Mehrwert, lassen sich allerdings in Wahrheit oftmals sehr viel schlechter recyceln als sortenreine Kunststoffverpackungen.“
Nachweis-Pflicht: flustix-Siegel ist europaweit anerkannt
Voraussetzung für die Recyclingfähigkeit von solchen Verbundverpackungen: Die Fasern müssen im Recyclingprozess lösbar sein – und wieder verarbeitet werden können. Die Tauglichkeit muss nachgewiesen werden. Als Partner für den Nachweis bietet sich flustix an: Die Organisation mit Sitz in Berlin zeichnet gemeinsam mit dem etablierten Zertifizierungspartner DIN CERTCO (TÜV Rheinland) die Recyclingfähigkeit von Verpackungen aus. Herstellern von nachhaltigen Verpackungen können das Kombi-Siegel “flustix RECYCLABLE DIN plus” auf schnelle und unkomplizierte Weise erhalten. Die Basis der Überprüfung bildet eine Laboranalyse, in der die Rezyklierbarkeit der in der Verpackung verwendeten Materialien nachgewiesen wird. Mehr zu dem Verfahren gibt es hier.
Neben faserbasierten Verpackungen greifen umweltbewusste Verbraucher:innen gern auch zur Verpackungen aus Holz, Bambus oder Textilien. Fühlt sich möglicherweise gut an, ist es aber nicht unbedingt: Solche Produkte können in den Recyclinganlagen nicht verarbeitet werden und landen in der Verbrennung. Auch das berücksichtigt der neue Mindeststandard der ZSVR: Verpackungen aus solchen vermeintlich nachhaltigen Materialien dürfen künftig nicht mehr als recyclingfähig ausgezeichnet werden.