PFAS in Lebensmittelverpackungen: drei Grenzwerte und ein Missverständnis

Zwei Hände reichen einen Burger in einer Pappschale weiter

Seit dem 12. August 2026 gelten für Lebensmittelkontaktverpackungen drei PFAS-Grenzwerte. Eine Fluor-Summenanalyse kann dabei ein sinnvoller Screening-Schritt sein. Als alleiniger Konformitätsnachweis reicht sie jedoch nicht aus.

Die Grenzwerte stehen in Artikel 5 der EU-Verpackungsverordnung. Sie gelten für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen sollen, und beziehen sich auf unterschiedliche analytische Ebenen.

Die drei Grenzwerte

  • 25 ppb für einzelne PFAS in der gezielten Analyse

  • 250 ppb für die Summe der gezielt analysierten PFAS

  • 50 ppm für PFAS einschließlich polymerer PFAS

Wird einer dieser Grenzwerte erreicht oder überschritten, darf die betroffene Lebensmittelkontaktverpackung grundsätzlich nicht in Verkehr gebracht werden, soweit nicht bereits strengere unionsrechtliche Verbote greifen.

Hinzu kommt eine häufig übersehene Nachweispflicht: Liegt der Gesamtfluorgehalt über 50 mg/kg, muss der Hersteller oder Importeur auf Anfrage belegen, welcher Anteil des gemessenen Fluors auf PFAS und welcher auf andere Fluorquellen entfällt.

Warum die Fluor-Summe allein nicht genügt

Die Summenanalyse misst Fluor und nicht einzelne PFAS. Ein niedriger Wert kann ein unauffälliges Screening-Ergebnis liefern, ersetzt aber nicht automatisch die Bewertung der niedrigeren Grenzwerte für einzelne oder summierte Zielsubstanzen. Umgekehrt kann ein erhöhter Fluorwert auch andere Ursachen haben und muss deshalb weiter aufgeklärt werden.

Ein belastbarer Nachweis verbindet daher die Dokumentenprüfung der eingesetzten Materialien mit einer geeigneten Zielanalytik, einem Summenparameter als Screening und einer fachlichen Konformitätsbewertung.

Die Zielanalytik muss zum Material passen

Welche Substanzen untersucht werden, bestimmt die Aussagekraft des Ergebnisses. Neben klassischen langkettigen PFAS können je nach Material, Einsatzbereich und Methode auch kurzkettige Verbindungen und Ersatzstoffe relevant sein. Ein klassisches Standardpanel, das nur die früher üblichen PFAS-Zielsubstanzen erfasst, reicht daher nicht in jedem Fall aus, um heutige regulatorische Anforderungen abzubilden.

Konformität und Claim sind zwei Prüfungen

Die PPWR regelt, ob eine Lebensmittelkontaktverpackung in Verkehr gebracht werden darf. Wird zusätzlich mit PFAS-Freiheit oder einem Nachhaltigkeitssiegel geworben, gelten seit dem 27. September 2026 außerdem die neuen verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen an Umweltclaims und Zertifizierungssysteme (EmpCo).

Wer PFAS-Freiheit nicht nur einhalten, sondern auch gegenüber Kunden oder Verbrauchern kommunizieren will, braucht daher eine passende Prüfung des Produkts und einen belastbaren Rahmen für die Aussage. Für mehr Informationen finden Sie hier unser EmpCo-White Paper.

Wie flustix PFAS-FREE aufgebaut ist, welche Grenzwerte je Produktgruppe gelten und welche Siegelvarianten zur Verfügung stehen, erläutern wir auf unserer PFAS-FREE-Seite.