Seit dem 27. September zählt die richtige Reihenfolge

Seit dem 27. September gelten die neuen Regeln. Nicht jede Verpackung lässt sich sofort neu gestalten. Onlineaussagen, Werbemittel, offene Bestellungen und interne Nachweise können aber weiterhin unmittelbar geprüft und korrigiert werden. Entscheidend ist jetzt die richtige Reihenfolge.
Die europäischen Verbraucherschutzbehörden haben für die Anfangsphase beschrieben, worauf sie bei Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln besonders achten wollen. Daraus ergibt sich eine klare Prioritätenliste.
1. Alles prüfen, was online steht
Produktseiten, Onlineshop, Social Media, Newsletter-Archiv und herunterladbare Datenblätter lassen sich ohne Produktionsvorlauf ändern. Genau deshalb gibt es hier kaum ein Argument für eine Übergangsschwierigkeit.
Besonders kritisch sind allgemeine Umweltaussagen ohne belastbaren Nachweis, Aussagen über das gesamte Produkt, die nur für einen Bestandteil gelten, kompensationsbasierte Klimaaussagen und selbst entwickelte Siegel ohne Zertifizierungssystem.
2. Werbemittel und Verkaufsunterlagen aktualisieren
Danach folgen Anzeigen, Messestände, Kataloge, Verkaufsmappen und Präsentationen für den Handel. Auch Bilder, Symbole oder eine durchgehend grüne Gestaltung können beim Verbraucher eine Umweltaussage erzeugen. Entscheidend ist daher nicht nur der geschriebene Claim, sondern der Gesamteindruck.
3. Offene Bestellungen und künftige Verpackungen stoppen
Alles, was noch nicht gedruckt ist, sollte die Prüfung vor der Freigabe durchlaufen. Jede offene Bestellung ist eine Gelegenheit, einen problematischen Claim noch vor dem Druck zu korrigieren. Für Neuauflagen nach dem Stichtag sollte die Konformitätsprüfung fest im Freigabeprozess verankert sein.
4. Den Bestand im Regal einordnen
Eine allgemeine Abverkaufsfrist gibt es nicht. Bei echten Altbeständen erkennen die Behörden jedoch an, dass nicht jede Verpackung sofort ersetzt werden kann. Als mögliche Maßnahmen nennt die Kommission unter anderem das Überkleben oder Korrigieren einer Aussage sowie ergänzende Hinweise am Verkaufsort. Welche Lösung angemessen ist, hängt vom konkreten Fall ab.
5. Jeden Schritt dokumentieren
Festgehalten werden sollte, welche Aussage wann geprüft, geändert oder belegt wurde, wer die Entscheidung getroffen hat und welche nächsten Schritte geplant sind. Dazu gehören auch interne Freigaberegeln, laufende Zertifizierungen und die Abstimmung mit Lieferanten.
Eine solche Liste ist schnell erstellt. Im Streitfall macht sie jedoch den Unterschied zwischen der Behauptung, man habe sich gekümmert, und einem nachvollziehbaren Beleg.
Was nicht zuerst geändert werden muss
Konkrete und messbare Aussagen mit belastbarem Nachweis haben eine andere Risikolage als unbestimmte Begriffe wie umweltfreundlich, nachhaltig, grün oder klimaneutral durch Ausgleich. Auch belegte Aussagen müssen korrekt abgegrenzt und dürfen nicht irreführend sein. Die Prüfung sollte aber zuerst bei den offensichtlich pauschalen oder unbelegten Formulierungen ansetzen.
Welche Aussagen betroffen sein können, erläutern wir auf unserer Seite zu EmpCo und Green Claims. Für einzelne Formulierungen steht außerdem der kostenlose Claim-Check zur Verfügung.