Wir zertifizieren rechtssicher:
Kostenlos beraten lassenEmpCo: Umweltaussagen und Siegel
Nein, wenn der Stoff für die betreffende Produktkategorie ohnehin gesetzlich verboten ist. Die Präsentation gesetzlicher Anforderungen als Besonderheit des eigenen Angebots ist stets unzulässig.
Zulässig bleibt die Aussage, wenn sie über die gesetzliche Anforderung hinausgeht, etwa durch einen weiter gefassten Prüfumfang oder einen strengeren Grenzwert, und dieser Unterschied benannt wird.
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH