EmpCo: Umweltaussagen und Siegel

Ab wann gilt EmpCo?

Anzuwenden ist EmpCo ab dem 27. September 2026. Das ist kein Datum, ab dem etwas beantragt werden kann, sondern der Tag, ab dem die neuen Verbote gegenüber Verbrauchern gelten.

Die Datumskette

  • 28. Februar 2024: Die Richtlinie (EU) 2024/825 wird von Parlament und Rat angenommen.
  • 26. März 2024: Sie tritt in Kraft. Das betrifft zunächst nur die Mitgliedstaaten, nicht die Unternehmen.
  • 27. März 2026: Frist für die Umsetzung in nationales Recht.
  • 19. Februar 2026: In Deutschland wird die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Bundesgesetzblatt verkündet.
  • 27. September 2026: Die Regeln sind anzuwenden. Zwischen Annahme und Anwendung liegen damit zweieinhalb Jahre Vorbereitungszeit.

Keine allgemeine Übergangs- oder Abverkaufsfrist

Das Umsetzungsgesetz sieht keine allgemeine Übergangs- oder Abverkaufsfrist vor. Maßgeblich ist die geschäftliche Handlung gegenüber Verbrauchern, nicht der Zeitpunkt des Drucks. Die Regeln erfassen deshalb ausdrücklich auch Verpackungen, die vor dem Stichtag hergestellt, bestellt, ausgeliefert oder ins Regal geräumt wurden.

Die nationalen Behörden im europäischen Verbraucherschutz-Netzwerk (CPC) haben dazu im Juni 2026 ein gemeinsames Verständnis veröffentlicht. Danach kann die Durchsetzung gestuft erfolgen, wo Altbestände zu tatsächlichen und konkreten Übergangsschwierigkeiten führen, und praktische Zwänge wie Verpackungszyklen, Bestandsmengen, bereits erteilte Bestellungen und lange Haltbarkeiten können berücksichtigt werden. Erwartet werden dafür alle angemessenen und verhältnismäßigen Bemühungen, belegt durch Aufzeichnungen darüber, was wann getan wurde. Eine Abverkaufsfrist ist das nicht, und verbindlich ist das Papier auch nicht.

Was die Frist praktisch bedeutet

Wer die Druckvorstufe rechnet, sollte von mehreren Monaten Vorlauf ausgehen. Layoutänderung, interne Freigabe, Neuauflage und Abverkauf der Restbestände laufen nacheinander, nicht parallel. Aussagen im Netz sind der Gegenpol dazu: Sie lassen sich ohne Vorlauf ändern und stehen deshalb auch in der Aufzählung der Behörden vorn.

Was nach dem 27. September noch kommt

EmpCo ist nicht das Ende der Entwicklung. Die Green Claims Directive ist ein eigener Rechtsakt und regelt, wie Umweltaussagen belegt und vorab geprüft werden müssen. Sie ist noch nicht anwendbar, und ihr Zeitplan ist offen. Wer heute die EmpCo-Anforderungen erfüllt, arbeitet in dieselbe Richtung. Alles zu EmpCo im Überblick.

Grundlagen: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) · Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) · Gemeinsames Verständnis des CPC-Netzwerks zu Altbeständen, Juni 2026

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix