EmpCo: Umweltaussagen und Siegel

Gibt es eine Übergangs- oder Abverkaufsfrist?

Nach aktuellem Stand sieht das Umsetzungsgesetz keine allgemeine Übergangs- oder Abverkaufsfrist vor. Verpackungen mit unzulässigen Aussagen sollten deshalb rechtzeitig umgestellt werden, weil Druckvorstufe, Freigabe und Abverkauf bestehender Bestände Vorlauf brauchen.

Die Umsetzung erfolgte durch eine Änderung des UWG, verkündet im Bundesgesetzblatt vom 19. Februar 2026; anzuwenden sind die Regeln ab dem 27. September 2026. Wer die Druckvorstufe rechnet, sollte von mehreren Monaten Vorlauf ausgehen: Layoutänderung, interne Freigabe, Neuauflage und Abverkauf der Restbestände laufen nacheinander, nicht parallel.

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix