EmpCo: Umweltaussagen und Siegel

Welche Umweltaussagen sind ab dem 27. September 2026 verboten?

Verboten sind insbesondere allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung, Aussagen zum gesamten Produkt, die nur auf einen Teilaspekt zutreffen, sowie produktbezogene Klimaneutralitätsaussagen, die auf Emissionskompensation beruhen. Als allgemeine Umweltaussagen gelten unter anderem „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“, „biologisch abbaubar“ und „biobasiert“.

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH