EmpCo: Umweltaussagen und Siegel

Reicht eine Lieferantenerklärung als Nachweis für einen Green Claim?

Nein. Eine Lieferantenerklärung ist eine Selbstauskunft des Lieferanten. Sie erfüllt nicht die Anforderungen an ein Zertifizierungssystem, und sie verlagert die Haftung nicht. Verantwortlich für eine Umweltaussage gegenüber Verbrauchern bleibt, wer die Aussage trifft.

Warum das die häufigste Lücke ist

Der typische Ablauf: Der Markeninhaber übernimmt eine Angabe aus dem Datenblatt seines Lieferanten, etwa „30 % Rezyklat“, und macht daraus eine Werbeaussage auf der Verpackung. Aus einer technischen Angabe zwischen zwei Unternehmen wird damit eine geschäftliche Handlung gegenüber Verbrauchern. Für die gilt EmpCo, und dort zählt nicht, was der Lieferant zugesichert hat, sondern was sich belegen lässt.

Kommt eine Beanstandung, wird der Nachweis kurzfristig verlangt. Wer ihn dann erst beim Lieferanten anfragen muss, hat ihn nicht rechtzeitig.

Wofür eine Lieferantenerklärung trotzdem taugt

Sie kann Bestandteil der internen Dokumentation sein und ist bei der PPWR ein Baustein der technischen Unterlagen. Sie ist der Ausgangspunkt, nicht der Nachweis. Für eine Aussage gegenüber Verbrauchern braucht es einen Beleg, der von einer unabhängigen Stelle stammt.

Was stattdessen trägt

Ein Nachweis aus einem Zertifizierungssystem: veröffentlichte Anforderungen, Prüfung oder Audit durch eine unabhängige Stelle, Konformitätsbewertung durch einen Dritten und ein Ergebnis, das andere nachprüfen können. Bei flustix prüfen nach ISO/IEC 17025 akkreditierte Labore, die Konformitätsbewertung läuft nach ISO/IEC 17065, und jedes Zertifikat ist über seine Lizenznummer in der öffentlichen Datenbank nachschlagbar.

Besonderheit in der Lieferkette: Wenn der Lieferant sein Material selbst zertifizieren lässt, lässt sich der Nachweis über das Unterlizenzsystem an den Abnehmer weitergeben. Dann steht hinter der Angabe auf der Verpackung eine Prüfung und keine Zusicherung.

Grundlagen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) · ISO/IEC 17065 (Anforderungen an Zertifizierungsstellen) · ISO/IEC 17025 (Anforderungen an Prüflaboratorien)

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix