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Kostenlos beraten lassenPPWR: EU-Verpackungsverordnung
PCR steht für Post-Consumer-Rezyklat, also Material aus Abfällen, die bereits beim Endverbraucher waren. PIR steht für Post-Industrial-Rezyklat, also Material aus Produktionsabfällen, das den Verbraucher nie erreicht hat. Auf die Mindestrezyklatquoten der PPWR nach Artikel 7 zählt ausschließlich PCR.
Das hat praktische Folgen: Viele Lieferanten weisen beides gemeinsam als „Rezyklatanteil“ aus. Eine Verpackung mit 30 % PIR und 10 % PCR erfüllt eine 30-Prozent-Quote nicht, sondern liegt bei 10 %. Ein Nachweis, der PCR und PIR nicht unterscheidet, ist für Artikel 7 nicht verwendbar. Das Siegel flustix RECYCLED weist den Rezyklattyp deshalb ausdrücklich mit aus.
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH