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Kostenloser Claim-CheckPPWR: EU-Verpackungsverordnung
Die EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 ist die formale Erklärung des Erzeugers, dass eine Verpackung die jeweils anwendbaren Anforderungen der PPWR erfüllt. Das Muster steht in Anhang VIII, die zugrunde liegenden Nachweise gehören in die technische Dokumentation nach Anhang VII.
Die Erklärung wird vom Erzeuger erstellt und kann sich auf Informationen und Nachweise seiner Lieferanten stützen. Die rechtliche Verantwortung verbleibt beim Erzeuger. Eine fremde Zusicherung entlastet ihn nicht.
Entscheidend ist, welche Anforderungen zum jeweiligen Zeitpunkt bereits anwendbar sind. Die grundlegende Vorgabe aus Artikel 6 Absatz 1, dass Verpackungen recyclingfähig sein müssen, gilt seit dem 12. August 2026. Bis die harmonisierten Design-for-Recycling-Kriterien nach Artikel 6 Absatz 4 vorliegen, verlangt die Kommission für die Recyclingfähigkeit jedoch noch keine Konformitätsbewertung nach Artikel 38 und Anhang VII. Die Mindestrezyklatanteile nach Artikel 7 greifen ebenfalls erst später.
Eine EU-Konformitätserklärung sollte deshalb nicht pauschal die Einhaltung sämtlicher Anforderungen der Artikel 5 bis 12 bescheinigen, sondern die zu diesem Zeitpunkt tatsächlich anwendbaren Anforderungen korrekt abbilden. Eine Erklärung, die mehr behauptet als geprüft wurde, schafft genau das Risiko, das sie abwenden soll.
Anhang VII verlangt eine allgemeine Beschreibung der Verpackung und ihrer Verwendung, Angaben zu Material und Zusammensetzung, Konstruktions- und Fertigungsunterlagen sowie die Prüfberichte und Bewertungen, auf die sich die Konformität stützt. Praktisch heißt das: je Anforderung eine Quelle, und diese Quelle muss vorzeigbar sein.
Die Erklärung selbst kann niemand für den Erzeuger abgeben. Unterstützen lassen sich zwei verschiedene Dinge, und sie kommen von verschiedenen Stellen:
Der zweite Teil ist der, der im Streitfall trägt. Welche vier Nachweise flustix dafür liefert, steht auf der PPWR-Seite.
Grundlagen: Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix