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Kostenlos beraten lassenPPWR: EU-Verpackungsverordnung
Verantwortlich für die Produktkonformität ist der Erzeuger im Sinne der PPWR. Das ist nicht zwingend das Unternehmen, das die Verpackung physisch produziert. Wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke entwickeln oder herstellen lässt, gilt grundsätzlich selbst als Erzeuger.
Die Europäische Kommission stellt in ihrer PPWR-Guidance klar, dass bei Verkaufs- und Sammelverpackungen regelmäßig derjenige Erzeuger ist, der die abschließenden Verarbeitungsschritte vornimmt und das Produkt abfüllt. Das ist häufig zugleich der Markeninhaber / Brand Owner. Innerhalb einer Lieferkette gibt es grundsätzlich nur einen Erzeuger im Sinne der PPWR.
Dieser Erzeuger trägt die rechtliche Verantwortung für die Konformität der Verpackung. Lieferanten müssen ihm nach Artikel 16 die dafür erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellen. Die Verantwortung für die Bewertung der Konformität verbleibt jedoch beim Erzeuger. Eine Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen: Lässt ein Kleinstunternehmen eine Verpackung unter eigener Marke herstellen und befindet sich der Verpackungslieferant im selben Mitgliedstaat, gilt grundsätzlich der Lieferant als Erzeuger.
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH