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Kostenlos beraten lassenPPWR: EU-Verpackungsverordnung
Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026. In Kraft getreten ist sie bereits am 11. Februar 2025; nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten wurde sie anwendbar. Die einzelnen Anforderungen greifen gestaffelt:
Mehrere dieser Termine sind Untergrenzen, keine zwingenden Kalenderdaten. Die Design-for-Recycling-Kriterien gelten beispielsweise ab dem 1. Januar 2030 oder 24 Monate nach Inkrafttreten des dafür vorgesehenen delegierten Rechtsakts, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Für Unternehmen bedeutet das: Die Anforderungen stehen fest, der konkrete Anwendungsbeginn einzelner Detailvorgaben kann sich jedoch noch verschieben.
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH