PPWR: EU-Verpackungsverordnung

Welche PFAS-Grenzwerte gelten für Lebensmittelverpackungen?

Seit dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen der folgenden Grenzwerte erreichen oder überschreiten:

  • 25 ppb für einzelne PFAS bei gezielter PFAS-Analyse, wobei polymere PFAS bei dieser Quantifizierung ausgenommen sind
  • 250 ppb für die Summe der mittels gezielter Analyse bestimmten PFAS, gegebenenfalls nach vorheriger Umwandlung von Vorläuferverbindungen, ebenfalls ohne polymere PFAS bei der Quantifizierung
  • 50 ppm für PFAS einschließlich polymerer PFAS

Der Gesamtfluorgehalt ist dabei nicht mit dem PFAS-Gehalt gleichzusetzen. Überschreitet der Gesamtfluorgehalt 50 mg/kg, muss auf Verlangen nachgewiesen werden können, welcher Anteil des gemessenen Fluors PFAS und welcher Anteil Nicht-PFAS zuzuordnen ist.

Maßgeblich ist die Lebensmittelkontaktverpackung zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens. Die Guidance weist ausdrücklich darauf hin, dass Verkaufs- und Sammelverpackungen regelmäßig erst nach dem Befüllen in Verkehr gebracht werden, wenn abschließende Verarbeitungsschritte wie das Versiegeln die Konformität beeinflussen können.

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH