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Kostenlos beraten lassenPPWR: EU-Verpackungsverordnung
Seit dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen der folgenden Grenzwerte erreichen oder überschreiten:
Der Gesamtfluorgehalt ist dabei nicht mit dem PFAS-Gehalt gleichzusetzen. Überschreitet der Gesamtfluorgehalt 50 mg/kg, muss auf Verlangen nachgewiesen werden können, welcher Anteil des gemessenen Fluors PFAS und welcher Anteil Nicht-PFAS zuzuordnen ist.
Maßgeblich ist die Lebensmittelkontaktverpackung zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens. Die Guidance weist ausdrücklich darauf hin, dass Verkaufs- und Sammelverpackungen regelmäßig erst nach dem Befüllen in Verkehr gebracht werden, wenn abschließende Verarbeitungsschritte wie das Versiegeln die Konformität beeinflussen können.
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH