Wir zertifizieren rechtssicher:
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Eine offizielle Liste akzeptierter Siegel gibt es nicht, und kein Händler führt eine. Was der Handel prüft, ist etwas anderes: ob die Aussage auf der Verpackung hält und ob der Lieferant den Nachweis dafür vorlegen kann.
Die EmpCo-Richtlinie gibt die Antwort vor. Ein Nachhaltigkeitssiegel darf gegenüber Verbrauchern nur noch verwendet werden, wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurde. Selbst vergebene Logos fallen damit aus. Für den Handel heißt das: Das Siegel muss prüfbar sein, also ein veröffentlichtes Programm, eine unabhängige Bewertung, eine Lizenznummer und eine Nachkontrolle haben.
Weil die Haftung bei ihm liegt. Die Prüfpflicht trifft das Unternehmen, das das Siegel anbringt, nicht den Siegelgeber. Bei Eigenmarken ist der Händler selbst Markeninhaber und damit derjenige, der die Aussage trifft. Eine Zusicherung des Lieferanten entlastet ihn nicht.
Wer auf alle vier eine belegte Antwort hat, ist im Gespräch. Wer nur ein Logo hat, nicht.
Jedes Zertifikat trägt eine Lizenznummer und ist in der öffentlichen Datenbank nachschlagbar, das Zertifizierungsprogramm ist veröffentlicht, geprüft wird in nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Laboren, bewertet nach ISO/IEC 17065. Über das Unterlizenzsystem lässt sich der Nachweis entlang der Lieferkette weitergeben, sodass der Händler ihn für seine eigenen Unterlagen übernehmen kann.
Grundlagen: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) · Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) · ISO/IEC 17065 (Anforderungen an Zertifizierungsstellen)
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix