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Kostenloser Claim-CheckEmpCo: Umweltaussagen und Siegel
Ja, möglicherweise. Die gesetzliche Definition der Umweltaussage umfasst ausdrücklich auch Darstellungen durch Bilder, grafische Elemente und Symbole sowie Etiketten, Markennamen, Firmennamen und Produktbezeichnungen. Ein grafisches Element, das eine positive Umweltwirkung suggeriert, kann daher unter dieselben Regeln fallen wie ein geschriebener Claim.
Maßgeblich ist der Gesamteindruck der Verpackung, nicht das einzelne Element. Eine grüne Farbgebung im Zusammenspiel mit Naturmotiven kann denselben Eindruck erzeugen wie ein geschriebener Claim und unterliegt dann denselben Anforderungen. Wer bildlich auf eine Umweltleistung verweist, braucht dafür denselben Nachweis wie für den Satz daneben.
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix