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Kostenloser Claim-CheckEmpCo: Umweltaussagen und Siegel
Nein, jedenfalls nicht als Ersatz für die Angabe auf der Packung. Eine Umweltaussage gilt als allgemein, wenn ihre Spezifizierung nicht klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium angegeben ist. Eine Erklärung, die erst über einen QR-Code auf einer Website erreichbar ist, steht nicht auf demselben Medium und heilt eine unspezifische Aussage auf der Verpackung daher nicht.
Steht die Aussage auf der Verpackung, gehört die Spezifizierung auf die Verpackung. Steht sie in einer Anzeige, gehört sie in dieselbe Anzeige. Steht sie auf einer Produktseite im Shop, gehört sie auf dieselbe Seite, und zwar so, dass sie zusammen mit der Aussage wahrgenommen wird, nicht hinter einem Aufklappfeld am Seitenende.
Als Vertiefung, nicht als Beleg an sich. Die konkrete Eigenschaft und der Hinweis auf den Nachweis gehören in unmittelbare Nähe der Aussage und in lesbarer Größe; der Code führt anschließend zu den Einzelheiten, etwa zum Zertifikat mit seiner Lizenznummer oder zum Zertifizierungsprogramm.
Nicht: „umweltfreundlich“ mit QR-Code. Sondern: die konkrete, geprüfte Eigenschaft direkt an der Aussage, etwa ein ausgewiesener Rezyklatanteil mit dem Siegel daneben, und der QR-Code führt zum Eintrag in der öffentlichen Zertifikatsdatenbank. Die Aussage trägt dann für sich, und der Code macht sie nachprüfbar.
Der Unterschied ist nicht formal. Eine allgemeine Umweltaussage ohne nachgewiesene anerkannte hervorragende Umweltleistung steht in der schwarzen Liste und ist ohne Einzelfallprüfung unzulässig. Ein QR-Code ändert daran nichts, eine konkrete und belegte Eigenschaft schon.
Grundlagen: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) · Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix