Diskussion um deutsche Plastiksteuer: Europa belohnt Rezyklate schon heute

Schwarze Kunststoffschalen und durchsichtiger Verpackungsabfall auf türkisem Grund

Während in Berlin noch über eine neue Abgabe gestritten wird, schaffen andere Länder mit finanziellen Vorteilen für nachgewiesene Recyclinganteile bereits klare Fakten. Für Hersteller und Marken wird der Rezyklatnachweis damit zur wirtschaftlichen Größe.

33 Wirtschaftsverbände sprechen sich gegen sie aus, die Politik diskutiert über Zeitpunkt und Ausgestaltung: Kaum ein Verpackungsthema hat in Deutschland im Oktober so viel Bewegung ausgelöst wie die geplante Plastiksteuer. Doch während Berlin noch diskutiert und hinter vorgehaltener Hand gesagt wird: „Die Steuer kommt!“, ist Europa längst weiter. In mehreren Märkten entscheidet der nachweisbare Rezyklatanteil bereits heute darüber, wie hoch Steuern und Verpackungsgebühren ausfallen.

Deutschland: 550 Euro je Tonne, noch nicht beschlossen

Ein bekannt gewordener Gesetzentwurf sieht vor, ab Juli 2027 grundsätzlich 550 Euro je Tonne Kunststoff in bestimmten Verpackungen und Folien zu erheben. Das Vorhaben knüpft an die Vereinbarung aus 2021 an, den deutschen EU-Plastikbeitrag umzulegen. Die finale Entscheidung ist derzeit vertagt. Ein beschlossenes Gesetz und ein konkreter Starttermin liegen somit noch nicht vor.

Wichtig ist der genaue Anwendungsbereich: Bei bestimmten Verbundverpackungen aus Papier, Metall oder Textilien reichen bereits 50 Gramm Kunststoff je Kilogramm Verpackung, also genau fünf Prozent, um unter den Entwurf zu fallen (entspricht der 95/5-Regelung aus der PPWR). Bestimmte Folien können außerdem unabhängig von ihrer konkreten Verwendung erfasst werden. Die Abgabe soll auf die Kunststoffmasse, nicht auf das Gesamtgewicht des Verbundes berechnet werden. Eine Entlastung für Rezyklate ist vorgesehen, doch ihre Ausgestaltung und die erforderlichen Nachweise müssen erst geregelt werden.

Die europäischen Nachbarn sind bereits mehrere Schritte weiter

Niederlande: Aus Recycling wird ein echter Preisvorteil

Wie konkret ein solcher Anreiz aussehen kann, zeigt Verpact. Ab Januar 2027 können Unternehmen für qualifizierte Kunststoffverpackungen im Programm „Circulaire Plastics“ bis zu 0,78 Euro je Kilogramm Verpackung einsparen, gegenüber maximal 0,20 Euro im Jahr 2026. Wer zusätzlich recyclinggerechtes Design nachweist, kann weitere 0,40 Euro erhalten. Zusammen sind unter den jeweiligen Voraussetzungen bis zu 1,18 Euro je Kilogramm möglich.

Das ist kein pauschaler Bonus für jede Verpackung: Kunststoffart, Produkttyp, PCR-Anteil, Herkunft des Materials und die Verpact-Nachweisregeln bestimmen den tatsächlichen Betrag. Bei einer dafür geeigneten kontaktsensiblen PET-Verpackung können beispielsweise schon zehn Prozent qualifiziertes Post-Consumer-Rezyklat einen Nachlass von 0,20 Euro je Kilogramm Verpackung auslösen. Bei 1.000 Tonnen entsprechender Verpackungen wären das rechnerisch 200.000 Euro Gebührenentlastung, sofern sämtliche Bedingungen erfüllt sind und unabhängige Nachweise das belegen.

Frankreich und Spanien: Der Nachweis wird bares Geld wert

Frankreich belohnt den Einsatz geeigneter Post-Consumer-Rezyklate über sein IMPR-Prämiensystem. Je nach Herkunft aus einem anderen oder demselben erweiterten Herstellerverantwortungssystem sind grundsätzlich 450 beziehungsweise 550 Euro je Tonne förderfähigen Rezyklats vorgesehen. Bei 300 Tonnen entsprechend berechtigtem Material aus demselben System ergibt das rechnerisch eine Brutto-Prämie von 165.000 Euro. Maßgeblich sind unter anderem Rückverfolgbarkeit, Materialart und geografische Vorgaben. Eine zusätzliche französische Plastikverpackungsabgabe ab 2027 wird parlamentarisch diskutiert, ist aber nicht beschlossen.

Spanien ist bereits einen Schritt weiter: Seit 2023 werden bei betroffenen nicht wiederverwendbaren Verpackungen 450 Euro je Tonne nicht recycelten Kunststoffs erhoben. Anerkanntes Rezyklat reduziert die steuerpflichtige Menge. Bei 1.000 Tonnen Kunststoff und 30 Prozent ordnungsgemäß zertifiziertem Rezyklat liegt die rechnerische Steuerersparnis bei 135.000 Euro. Dafür verlangt die spanische Steuerbehörde Nachweise durch entsprechend akkreditierte Stellen auf Grundlage der UNE-EN 15343, nach der flustix RECYCLED zertifiziert.

2027 wird in weiteren Märkten entscheidend

Auch Italien hat für seine mehrfach verschobene Kunststoffsteuer von 450 Euro je Tonne nicht recycelten Materials inzwischen den 1. Januar 2027 als Starttermin vorgesehen. Großbritannien ändert ab April 2027 die Anrechnung von Produktionsabfällen auf den Rezyklatanteil seiner Plastic Packaging Tax und führt eine Massenbilanzroute für chemisch recycelte Kunststoffe ein. Tschechien differenziert bereits bei EKO-KOM-Entgelten zugunsten bestimmter rPET-Anwendungen. Österreich hat dagegen sein Steuerprojekt verworfen, während Polen die erweiterte Herstellerverantwortung reformiert. Eine einheitliche „europäische Plastiksteuer“ gibt es nicht, wohl aber einen Trend, Materialzusammensetzungen finanziell zu bewerten.

Was flustix RECYCLED dabei leisten kann

Für Unternehmen wird deshalb eine Frage immer wichtiger: Können sie den eingesetzten Rezyklatanteil und seine Herkunft unabhängig belegen? Genau hier setzt flustix RECYCLED an. Das Programm verknüpft die Ermittlung des Rezyklatgehalts mit dokumentierter Rückverfolgbarkeit und unabhängiger Zertifizierung nach dem einschlägigen Rahmen von UNE-EN 15343 und ISO 22095. So entstehen belastbare Grundlagen für Compliance, Kundenanforderungen und mögliche finanzielle Vorteile.

Jedes Land und jedes EPR-System definiert eigene Voraussetzungen, Materialkategorien und Anerkennungsverfahren. Doch klar ist: Wer seine Supply Chain unabhängig zertifizieren lässt, diese früh prüft und entsprechend dokumentiert, kann aus einer regulatorischen Pflicht einen messbaren finanziellen Wettbewerbsvorteil machen.

Wie der Rezyklatanteil mit flustix RECYCLED entlang der Lieferkette nachgewiesen wird und was das für den Bonus in Frankreich und die Steuer in Spanien bedeutet, steht auf der Programmseite.

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Quellen

  • DIHK: Stellungnahme von 33 Verbänden
  • Deutschland: Einordnung des Gesetzesentwurfs (WTS)
  • Verpact: Tarife und Rezyklatnachlässe 2027
  • Frankreich: amtliche FAQ zur IMPR-Prämie
  • Frankreich: parlamentarischer Steuerantrag 2027
  • Spanische Steuerbehörde: Steuersatz und Nachweise
  • Italien: Parlamentsunterlagen zum geplanten Steuerstart 2027
  • Großbritannien: Änderungen ab April 2027