Begriffsbestimmung “plastikfrei”
Was verstehen wir unter „plastikfrei“?
Ein Meilenstein im Verbraucherschutz: Nachweis von Kunststoffen jeder Art
Unsere Begriffsdefinition stellt einen Meilenstein im Verbraucherschutz dar: Erstmalig können jede Art von Kunststoffen in Produkten definiert und eingeordnet werden. Dazu gehören u.a. Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polystyrol (PS) oder Polyethylenterephthalat (PET).
Kunststoffe werden aufgrund ihrer genialen materiellen Eigenschaften in einer ständig wachsenden Anzahl von Anwendungsbereichen eingesetzt. Dazu zählen u.a. Elastomere, Thermoplaste, Duroplaste, Biokunststoff und Bioplastik und Mischvarianten sowie Mikroplastik nach ECHA (inkl. ISO/TR 21960:2020 Plastics – Environmental aspects – State of knowledge and methodologies).
Ausnahmen in Bezug auf Mikroplastik sind lediglich flüssige und wasserlösliche Kunststoffe, da diese nach aktuellem Stand der Technik leider noch nicht bzw. kaum analytisch nachweisbar sind.
“Plastikfrei” bedeutet bei uns genau das: PLASTIKFREI. flustix vermeidet so Verwirrung im Siegeldschungel und Greenwashing durch die Verwendung von Alternativbegriffen.
Kunststoffe im Allgemeinen gelangen zumeist über achtlos weggeworfenen Müll (Littering) in die Umwelt. Verschiedenen Einflüssen ausgesetzt, fragmentieren die Kunststoffe über einen langen Zeitraum zu kleineren Teilchen. Je kleiner ein Plastikpartikel ist, desto höher seine Toxizität: Kleine Kunststoffpartikel ziehen über ihre große Oberfläche besonders viele Bakterien und Schadstoffe an, wodurch sie mit der Zeit immer gefährlicher werden. Diese Plastikpartikel gelangen über die Nahrung in den Organismus von Menschen und Tieren. Außerdem setzen Plastikpartikel bei Ihrer Zerkleinerung chemische Zusatzstoffe wie Bisphenol A frei, die sich besonders toxisch auf Lebewesen und Umwelt auswirken.

Definition „plastikfrei“
Ein Artikel gilt als PLASTIKFREI, bzw. KUNSTSTOFFFREI, wenn das Produkt, so wie es dem Endverbraucher auf der letzten Handelsstufe entgegentritt, ausschließlich aus Materialien, Werkstoffen oder Waren besteht, welche keine Kunststoffe enthalten. Kontamination der Produkte aufgrund von Umwelteinflüssen oder Verunreinigungen im Herstellungsprozess können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Diese dürfen im Rahmen der Begriffsbestimmung höchstens 0,2 Prozent (Sonderfall Frischfasern: 0,75 Prozent) des Gesamtgewichts des verpackten Produkts ausmachen.
Zertifizierung für plastikfreie Verpackungen
Im Gegensatz zu Waren, die selbst Kunststoff enthalten könnten, erhalten Konsumgüter, die naturgemäß kunststofffrei sind (z. B. Lebensmittel) das flustix Siegel, wenn ihre Verkaufsverpackung plastikfrei ist.
Mikroplastikfreie Inhalte wie Kosmetika kennzeichnet das flustix Siegel mit dem Siegel PRODUKTINHALT OHNE MIKROPLASTIK. Damit sind Plastikteilchen im Inhalt gemeint, die unter einer Partikelgröße von 5 Milimeter liegen.