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Kostenlos beraten lassenEmpCo: Umweltaussagen und Siegel
Für grenzüberschreitend relevante Verstöße gegen europäische Verbraucherschutzvorschriften müssen die Mitgliedstaaten Höchstbußgelder vorsehen, deren Betrag mindestens 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens in den betroffenen Mitgliedstaaten erreicht.
Hinzu kommen die klassischen Folgen des Wettbewerbsrechts: Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung und Kostenerstattung, jeweils mit dem Zwang zur kurzfristigen Umstellung von Verpackung und Werbemitteln.
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH