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Kostenloser Claim-CheckEmpCo: Umweltaussagen und Siegel
Für grenzüberschreitend relevante Verstöße gegen europäische Verbraucherschutzvorschriften müssen die Mitgliedstaaten Höchstbußgelder vorsehen, deren Betrag mindestens 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens in den betroffenen Mitgliedstaaten erreicht.
Hinzu kommen die klassischen Folgen des Wettbewerbsrechts: Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung und Kostenerstattung, jeweils mit dem Zwang zur kurzfristigen Umstellung von Verpackung und Werbemitteln.
Die 4 Prozent sind eine Untergrenze für den Höchstbetrag, keine Regelstrafe. Wirtschaftlich schwerer wiegt in der Praxis meist das Wettbewerbsrecht: Eine einstweilige Verfügung kann binnen Tagen ergehen und zwingt zur sofortigen Umstellung, während das Verpackungsmaterial bereits produziert im Lager liegt.
Grundlagen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix