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Kostenlos beraten lassenPPWR: EU-Verpackungsverordnung
Eine Lieferantenerklärung kann Bestandteil der technischen Dokumentation sein und eine wichtige Grundlage für den Konformitätsnachweis darstellen. Artikel 16 verpflichtet Lieferanten ausdrücklich dazu, dem Erzeuger die Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die dieser für den Nachweis der Konformität benötigt. Die Europäische Kommission bestätigt, dass die EU-Konformitätserklärung des Erzeugers auf diesen Lieferanteninformationen basieren kann.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob eine Information aus einer Lieferantenerklärung stammt, sondern ob sie die betreffende Anforderung belastbar und ausreichend belegt. Die Verantwortung für diese Bewertung und für die Konformität der Verpackung verbleibt beim Erzeuger.
Eine unabhängige Prüfung oder Zertifizierung kann die Nachweisführung zuverlässig absichern, insbesondere wenn Produkteigenschaften gegenüber Kunden, Handel, Behörden oder Verbrauchern belastbar nachgewiesen werden sollen. Sie ist keine zwingende Voraussetzung der PPWR, aber eine deutlich belastbarere Absicherung als eine reine Selbstauskunft aus der Lieferkette.
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH