PPWR: EU-Verpackungsverordnung

Welche Stelle prüft Verpackungen auf PPWR-Konformität?

Keine. Die PPWR sieht keine Prüfung durch Dritte vor. Der Hersteller im Sinne der Verordnung bewertet die Konformität selbst, dokumentiert sie technisch und gibt eine EU-Konformitätserklärung ab. Wer eine Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, ist dieser Hersteller, auch wenn er nicht produziert.

Was es stattdessen gibt

Für einzelne Anforderungen der Verordnung gibt es geprüfte Nachweise, und die kommen von akkreditierten Stellen. Rezyklatanteil nach DIN EN 15343 und ISO 22095, Recyclingfähigkeit mit Leistungsstufen, PFAS-Freiheit, Kunststoffanteil. Solche Nachweise ersetzen die Konformitätserklärung nicht, sie stützen sie: Die technische Dokumentation beruht dann auf geprüften Daten statt auf Selbstauskünften der Lieferkette.

Woran man einen belastbaren Nachweis erkennt

Er beruht auf einem veröffentlichten Zertifizierungsprogramm, die Konformität bewertet eine nach ISO/IEC 17065 akkreditierte Stelle, die Analytik läuft über nach ISO/IEC 17025 akkreditierte Labore, und das einzelne Zertifikat ist über eine Nummer nachschlagbar. Anbieter, die sich als „PPWR-Zertifizierer" bezeichnen, bieten in der Regel Beratung oder Software, nicht die Prüfung einer Materialeigenschaft. Welche vier Nachweise flustix dafür liefert, steht auf der PPWR-Seite.

Grundlagen: Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) · ISO/IEC 17065 (Anforderungen an Zertifizierungsstellen) · ISO/IEC 17025 (Anforderungen an Prüflaboratorien)

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix