PPWR: EU-Verpackungsverordnung

Welche Rezyklatanteile schreibt die PPWR vor?

Ab dem 1. Januar 2030 gelten für Kunststoffverpackungen Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat: 30 % bei kontaktempfindlichen Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil, 10 % bei kontaktempfindlichen Verpackungen aus anderen Kunststoffen, 30 % bei Einweggetränkeflaschen und 35 % bei allen übrigen Kunststoffverpackungen. Ab 2040 steigen die Werte auf 50 %, 25 %, 65 % und 65 %. Berechnet wird als Durchschnitt je Fertigungsbetrieb und Jahr.

Ausgenommen sind unter anderem Kunststoffanteile, die weniger als 5 % des Gesamtgewichts der Verpackungseinheit ausmachen, kompostierbare Kunststoffverpackungen sowie bestimmte Verpackungen für Arzneimittel, Medizinprodukte und Gefahrgut. Die Kommission überprüft die Ausnahmeliste bis zum 1. Januar 2028.

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH