Wir zertifizieren rechtssicher:
Kostenlos beraten lassenEmpCo: Umweltaussagen und Siegel
Nein, wenn der Stoff für die betreffende Produktkategorie ohnehin gesetzlich verboten ist. Die Präsentation gesetzlicher Anforderungen als Besonderheit des eigenen Angebots ist stets unzulässig.
Zulässig bleibt die Aussage, wenn sie über die gesetzliche Anforderung hinausgeht, etwa durch einen weiter gefassten Prüfumfang oder einen strengeren Grenzwert, und dieser Unterschied benannt wird.
Der Unterschied muss dabei benannt und nachweisbar sein, nicht nur behauptet. Ein weiter gefasster Prüfumfang oder ein strengerer Grenzwert als der gesetzliche trägt die Aussage, wenn er aus dem Zertifizierungsprogramm hervorgeht und das Ergebnis am Produkt geprüft wurde.
Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix