EmpCo: Umweltaussagen und Siegel

Ist „klimaneutral“ ab 2026 verboten?

Eine produktbezogene Klimaneutralitätsaussage ist verboten, wenn sie sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen gründet. Zulässig bleibt sie nur, wenn das Produkt über den gesamten Lebenszyklus tatsächlich klimaneutral ist. Dasselbe gilt für Formulierungen wie „CO2-neutral“, „CO2-positiv“ oder „klimaschonend“.

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, Geschäftsführer der flustix GmbH