PPWR: EU-Verpackungsverordnung

Welcher Polymergrenzwert gilt für Papier und Karton nach der SUPD?

Die Einwegkunststoffrichtlinie nennt keinen Zahlenwert. Sie fragt, ob Kunststoff als Hauptstrukturbestandteil wirkt, und überlässt die Beurteilung damit dem Einzelfall. Genau das ist der Streitpunkt: Papier und Karton enthalten immer polymerbasierte Additive wie Leimungs- und Nassfestmittel, ohne die sie ihre Eigenschaften nicht hätten.

Was die Fachliteratur hergibt

Sechs Fachquellen kommen im Mittel auf 0,93 Prozent des Trockengewichts als technisch notwendigen Polymeranteil. Mit dem wissenschaftlich anerkannten Spurenzuschlag von 0,1 Prozent ergibt sich ein abgeleiteter Gesamtschwellenwert von 1,03 Prozent. Diese Additive sind funktional notwendig und bilden keine eigenständige Kunststoffmatrix.

Was daraus folgt

Ohne Schwellenwert bleibt vier Jahre nach Inkrafttreten offen, ob ein faserbasierter Becher unter die Richtlinie fällt. Das Zeichen flustix LESS PLASTICS PRODUCT arbeitet mit 0,75 Prozent und liegt damit unterhalb des abgeleiteten Werts. Die vollständige Ableitung mit allen sechs Quellen steht in der wissenschaftlichen Ableitung.

Grundlagen: Richtlinie (EU) 2019/904 (SUPD)

Fachlich verantwortlich: Malte Biss, CEO & Founder of flustix