Gute Neuigkeiten für Flustix! Das Oberlandesgericht München untersagt die Eigendeklaration mit dem Claim „plastikfrei“ in einem Urteil. Verbraucher dürfen mit ungeprüften Aussagen nicht in die Irre geführt werden! Der Fall: Ein Hersteller von Kaffeekapseln hat mit „plastikfrei“ und „ohne/kein Plastik“ sowie der Heimkompostierbarkeit On Pack geworben. Ein Mitbewerber klagte und erwirkte jetzt ein rechtskräftiges Urteil gegen seinen Konkurrenten. Denn beide Werbeaussagen waren nicht unabhängig geprüft und bestätigt/zertifiziert.
Der Anbieter verschaffe sich damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, so die Begründung des OLG München. Das Unternehmen muss nun die Ware aus dem Handel entfernen. Mit einer unabhängigen Zertifizierung können sich Unternehmen auf ehrliche, sichere Weise von Wettbewerbern absetzen.
Flustix bietet vier unabhängige Siegel zur Deklaration von Plastikfreiheit an. Mit dem Flustix RECYCLED Siegel kennzeichnet Flustix den Einsatz von recyceltem Kunststoff. Egal ob Produkt, Inhalt oder Verpackung – schaut genau hin beim Einkauf. Denn hinter ungeprüften Slogans kann sich Greenwashing verbergen. Durch solche positiven Urteile werden Präzedenzfälle geschaffen, welche die Irreführung von Verbrauchern in Zukunft eindämmen kann. Die Werbung mit Selbstdeklarationen wird immer stärker beobachtet und zunehmend juristisch verfolgt.