SUPD 2027: Wie viel Plastik darf Papier enthalten?

Europa macht die Prozentfrage zur Marktfrage. Unterschiedliche SUPD-Grenzen, PPWR-Vorgaben und nationale Kunststoffsteuern machen den unabhängig nachgewiesenen Kunststoffanteil für Hersteller zunehmend entscheidend.
Ein Papierbecher ist ein Papierbecher? Nicht unbedingt. Was äußerlich nahezu identisch aussieht, kann in Paris, Brüssel oder Stockholm unterschiedlichen Vorschriften unterliegen.
Entscheidend ist ein Prozentwert, den man dem Produkt nicht ansieht: Wie viel Prozent Kunststoff steckt tatsächlich darin?
SUPD: Wenn die Null-Prozent-Grenze zum Umsetzungsproblem wird
Die europäische Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) kennt bislang keine allgemeine quantitative Kunststoffuntergrenze. Hersteller und Behörden stehen damit vor einer grundlegenden Herausforderung.
Denn eine absolute Null-Prozent-Grenze lässt sich wissenschaftlich nicht zweifelsfrei nachweisen und ohne einheitliche Kriterien behördlich kaum verlässlich kontrollieren. Jede Analytik besitzt Nachweisgrenzen. Hinzu kommt, dass bereits bei der Papierherstellung synthetische Polymere eingesetzt werden können oder müssen. Ob diese im Endprodukt rechtlich als Kunststoffbestandteil gelten und wie funktionale oder nicht funktionale Polymeranteile einzuordnen sind, lässt sich allein anhand eines Messwertes nicht entscheiden.
Einige EU-Mitgliedstaaten haben auf diese praktischen Probleme bereits reagiert.
Frankreich arbeitet bei bestimmten Einweggetränkebechern derzeit mit einer Acht-Prozent-Grenze und hat seinen ursprünglich für 2026 vorgesehenen weitgehenden Kunststoffausstieg auf 2030 verschoben. Belgien setzt bei bestimmten Einwegprodukten auf zehn beziehungsweise künftig acht Prozent. Schweden untersagt Einwegbecher mit mehr als 15 Prozent Kunststoffanteil.
Italien verfolgt einen eigenen Ansatz, bei dem Kunststoffbeschichtungen unter zehn Prozent unter bestimmten Voraussetzungen aus der nationalen Kunststoffdefinition herausfallen können. Die Niederlande haben ihre Vollzugspraxis ebenfalls bereits angepasst und berücksichtigen in spezifischen, zeitlich begrenzten Ausnahmeregelungen eine Fünf-Prozent-Grenze.
Wie weit die Unsicherheit reicht, zeigt Polen: Dort sind unterschiedliche Auslegungsentscheidungen regionaler Behörden zu vergleichbaren Einwegverpackungen dokumentiert. Was in einer Region als zulässig bewertet wird, kann andernorts als nicht zulässig eingeordnet werden.
Europa bewegt sich in Richtung messbarer Kunststoffanteile, allerdings noch ohne einen gemeinsamen SUPD-Maßstab. Die einzelnen Prozentgrenzen haben unterschiedliche rechtliche Funktionen und sind nicht europaweit austauschbar.
SUPD-Evaluierung 2027: Kommt die notwendige Harmonisierung?
Bis zum 3. Juli 2027 muss die Europäische Kommission die SUPD evaluieren.
Der Handlungsbedarf ist deutlich: In der öffentlichen EU-Konsultation berichteten 226 von 447 Teilnehmern (50,6 Prozent) über praktische Schwierigkeiten mit den Definitionen von Kunststoff und Einwegkunststoffprodukten. 147 Teilnehmer (32,9 Prozent) bewerteten die bestehenden Definitionen ausdrücklich als unklar beziehungsweise unangemessen.
flustix hat sich deshalb bereits im März 2026 am offiziellen Konsultationsverfahren beteiligt und eine europaweit harmonisierte, unabhängig überprüfbare Kunststoffgrenze von maximal zwei Prozent als Reformvorschlag eingebracht.
Unser Ziel: wissenschaftlich fundierte Kriterien und Nachweismethoden, nachvollziehbare Kontrollen und mehr Planungssicherheit für Hersteller und Handel.
PPWR: Warum die 95/5-Systematik Symbolwirkung auf die SUPD hat und auch wirtschaftlich entscheidend wird
Parallel zur SUPD schafft die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR) eine weitere quantitative Grundlage.
Nach der offiziellen Auslegung der EU-Kommission fallen papierbasierte Verpackungen mit maximal fünf Prozent Kunststoffanteil nicht unter bestimmte ab 2030 geltende PPWR-Verbote für Einwegkunststoffverpackungen. Die 95/5-Systematik ist damit für Verpackungsentwickler und Markenunternehmen von erheblicher Bedeutung.
Hinzu kommt die wirtschaftliche Dimension: Immer mehr nationale Regelungen und Vorhaben berücksichtigen Kunststoffanteile bei Verpackungsabgaben.
Ein aktuelles Beispiel ist die in Deutschland diskutierte Kunststoffverpackungssteuer. Nach den bekannt gewordenen Eckpunkten sollen bestimmte papierbasierte Verpackungen erst ab einem Kunststoffanteil von fünf Prozent steuerpflichtig werden. Vorgesehen sind 550 Euro je Tonne Kunststoff.
Wer eine relevante Kunststoffgrenze nachweislich unterschreitet, kann somit, abhängig vom jeweiligen nationalen Steuerrecht, erhebliche Abgaben vermeiden.
Für Hersteller großer Verpackungsvolumina kann dieser Unterschied wirtschaftlich entscheidend sein. Voraussetzung für entsprechende Entlastungen ist allerdings, dass die maßgebliche Kunststoffgrenze verlässlich nachgewiesen werden kann. Genau hier gewinnt eine unabhängige quantitative Prüfung und Zertifizierung besondere Bedeutung.
flustix LESS PLASTICS: Ein Nachweis, mehrere Vorteile
Hier setzt flustix LESS PLASTICS – MIN. XX % PLASTIKFREI an.
Durch unabhängige quantitative Laboranalysen und Zertifizierung wird der Kunststoffanteil eines Produkts oder einer Verpackung nachvollziehbar dokumentiert und zertifiziert.
Hersteller erhalten damit eine belastbare Grundlage für regulatorische Bewertungen, Produktentwicklung, Kundennachweise, glaubwürdige Umweltkommunikation im Rahmen der EmpCo und mögliche finanzielle Vorteile.
Ein Produkt. Ein unabhängig geprüfter Kunststoffanteil. Eine Nachweisgrundlage für unterschiedliche europäische Märkte.
Warum flustix dabei bewusst auf quantitative Aussagen statt auf pauschale Kunststofffrei-Versprechen setzt, erläutern wir im folgenden Abschnitt.
Warum LESS PLASTICS statt „plastikfrei“? Weil jedes Prozent zählt.
Ein Papierbecher kann zu 98 Prozent aus Papier bestehen und trotzdem nicht plastikfrei sein. Denn häufig steckt der entscheidende Unterschied in einer hauchdünnen Beschichtung, einem Bindemittel oder anderen Kunststoffbestandteilen.
Was nach einer sprachlichen Kleinigkeit klingt, hat längst rechtliche Konsequenzen. Bereits 2025 stellte der deutsche Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder (ALS) klar, dass die Werbung mit „plastikfrei“ bei bestimmten Pappbechern mit künstlichen Polymerbeschichtungen irreführend ist. Auch in Dänemark wurde Werbung für Getränkekartons beanstandet, die Kunststofffreiheit suggerierte, obwohl Kunststoff enthalten war.
Für flustix ist das kein neues Thema. Bereits 2017 beschäftigten wir uns mit rund 50 Fach- und Verkehrskreisen mit der Frage, wie sich Kunststofffreiheit wissenschaftlich nachweisen und deklarieren lässt. Im Rahmen eines 2023 angestoßenen DIN-Gremiums haben wir die Grenzen absoluter Kunststofffrei-Aussagen weiter untersucht.
Unsere Antwort ist ein transparenter, quantitativer Ansatz: LESS PLASTICS – MIN. XX % PLASTIKFREI.
Statt ein absolutes Null-Versprechen abzugeben, dokumentiert flustix den tatsächlichen Kunststoffanteil innerhalb klar definierter Programmkriterien. Unabhängige Laborprüfungen und Zertifizierung schaffen eine nachvollziehbare Grundlage für Hersteller, Handel und Verbraucher.
Gerade mit der SUPD, ihren zunehmend unterschiedlichen nationalen Kunststoffgrenzen und den verschärften EmpCo-Anforderungen gewinnt dieser Ansatz an Bedeutung. Denn eine Verpackung kann eine bestimmte gesetzliche Prozentgrenze einhalten, ohne deshalb vollständig kunststofffrei zu sein.
LESS PLASTICS macht aus einer pauschalen Aussage eine sichere, unabhängig überprüfbare, quantitative Produkteigenschaft, mit der Lizenz zur Auslobung. Mehr als nur ein Versprechen!
Unser neues Whitepaper „SUPD 2026/27, Kunststoffanteil und unabhängige Nachweise“ zeigt, welche nationalen Kriterien gelten, welche Änderungen bevorstehen und wie sich Unternehmen vorbereiten können. Das Whitepaper steht kostenlos zum Download bereit.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2019/904 (SUPD)
- Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)
- EU-Konsultation zur SUPD
- ALS-Stellungnahme 2025/07