EU Einwegkennzeichnungspflicht

Warnhinweise: Neue EU-Richtlinie macht Kennzeichnung von Einwegkunststoff zur Pflicht

Warnhinweise: Neue EU-Richtlinie macht Kennzeichnung von Einwegkunststoff zur Pflicht 1500 850 Flustix

flustix bietet die sichere Alternative für plastikfreie Produkte

Das EU-weite Vermarktungsverbot von Einwegartikeln aus Plastik gilt ab dem 03. Juli 2021. Ausnahme: Für bestimmte Produkte gibt es stattdessen eine Kennzeichnungsvorschrift. Die Warnhinweise können nur weggelassen werden, wenn Plastikfreiheit nachgewiesen wird. Ein anerkanntes und sicheres Zertifizierungssystem für kunststofffreie Produkte bietet flustix.

Berlin, April 2021. Für einen nachhaltigeren Umgang mit Kunststoffen tritt ab dem 03. Juli 2021 eine neue EU-Richtlinie in Kraft, welche das Verbot bestimmter Einwegartikel aus Plastik vorsieht. Zudem wird für einige Einwegprodukte, für welche es nach Aussage der Bundesregierung „derzeit keine ökologisch sinnvolleren Alternativen gibt“, eine Kennzeichnungsvorschrift eingeführt – die Bundesregierung wird diese ebenfalls zum 03. Juli 2021 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 umsetzen[1]. Doch was ist mit innovativen Herstellern, die bereits jetzt plastikfreie Alternativen anbieten, aber Respekt vor dem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro bei Verstoß haben?

Sicher ist nur, wer seine Produkte unabhängig prüfen, bewerten und zertifizieren lässt

Das einzige öffentliche Siegel europaweit, das derzeit unabhängig, glaubwürdig und transparent einen solchen Nachweis liefert, ist flustix mit seinen Partnern der Wessling Gruppe und DIN CERTCO (TÜV Rheinland). Die flustix-Zertifizierung als „Plastikfreies Gesamtprodukt“ oder „Plastikfreies Produkt“ stellt damit eine Absicherung für alle Innovatoren dar – mit gleichzeitigem Mehrwert am POS.

Während ab Juli dieses Jahres Geschirr, Besteck, Rührstäbchen und Trinkhalme aus Kunststoff sowie Getränkebecher aus geschäumtem Polystyrol und Wattestäbchen mit Kunststoffanteil nicht mehr gehandelt werden dürfen, gelten für andere Einwegprodukte Ausnahmen[1]. Unter anderem Filter für Tabakprodukte, Getränkebecher und Hygieneprodukte wie Feuchttücher, Binden oder Tampons dürfen weiter in Verkehr gebracht werden, wenn diese auf der Verpackung oder dem Produkt selbst die vorgegebenen Warnhinweise gut anbringen. Die Begründung der Europäischen Kommission und der Bundesregierung: Da „derzeit keine ökologisch sinnvolleren Alternativen“[2] zu diesen Produkten existieren, sind sie vom grundsätzlichen Verbot ausgenommen. „Bereits jetzt gibt es einige Pioniere, die einen Weg gefunden haben, Einwegartikel der Liste von EU und Bundesregierung auch ohne Kunststoff anzubieten. Für diese wird es nun wichtig, sich abzuheben und abzusichern. Wir bieten seit 2017 und mit renommierten Partnern die Kennzeichnungssicherheit, die nun noch wichtiger wird – auch für Verbraucher. Oder wie man salopp sagen könnte: Glücklicher Fisch statt toter Schildkröte am POS – das ist unsere Mission“, so Malte Biss, Gründer von flustix.

flustix zeichnet zuverlässig plastikfreie Artikel aus und sorgt so für rechtliche Sicherheit. Das mehrstufige Prüf- und Lizenzverfahren – mit WESSLING als unabhängiges Prüflabor und dem Lizenzpartner DIN CERTCO – lässt sich auf unkomplizierte Weise beantragen.

[1]https://www.bmu.de/pressemitteilung/warnhinweis-fuer-wegwerfplastik-ab-juli-2021/

[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0904&from=DE

 

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