Mehrweg-Angebots-Pflicht für Gastrobetriebe ab 1. Januar 2023

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Neues Gesetz will Take Away Verpackungen vermeiden

Der nicht recycelbare Müllberg ist groß: Jede Stunde werden in Deutschland hunderttausende plastikbeschichtete Coffee-To-Go-Becher ausgetrunken oder Take-Away-Schalen mit hohem Plastikanteil leergefuttert – danach werden sie weggeworfen und gehen direkt in die Verbrennung. 13 Milliarden Stück pro Jahr! Ab Januar 2023 will ein neues Gesetz genau das eindämmen: Deutschlandweit kommt die Mehrweg-Angebots-Pflicht für Take Away.

Ein schneller Smoothie auf der Fahrt zur Arbeit, eine Sushibox in der Mittagspause oder eine Pizza vom Lieferservice abends auf der Couch – fast jeder kauft ab und zu Take-Away-Essen, weil es praktisch ist und schnell geht. Die Speisen und Getränke werden meist in plastikbeschichteten Wegwerf-Behältern aus Verbundmaterialien angeboten. Die Lebensdauer der Verpackungen? Oft nur Minuten. Dann landen sie im Restmüll. In Deutschland werden so pro Stunde 320.000 plastikbeschichtete Kaffeebecher und 520.000 Essensboxen weggeworfen. Das sind mehr als 120.000 Tonnen Extraverpackungsmüll pro Jahr: 4,5 Milliarden Schalen, 2,7 Milliarden Teller und 5,8 Milliarden Becher aus nicht recyclingfähigen Materialien.

Angebots-Pflicht für Mehrweg ab Januar 2023

Ab 1. Januar 2023 kommt die Mehrweg-Angebots-Pflicht. Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes werden Bistros und Cafés, Restaurants, Kantinen oder Lieferdienste verpflichtet, ihre Take-Away-Speisen oder To-Go-Getränke auch in Mehrwegbehältern anzubieten. Das regelt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG), §§ 33 und 34.

Verbraucher:innen können selbst entscheiden

Wie drastisch der nicht recycelbare Müllberg reduziert werden kann, hängt von der Bereitschaft der Kund:innen ab. Denn das neue Gesetz bedeutet konkret: Bietet der Gastronomiebetrieb Lebensmittel in Einwegverpackungen mit Kunststoff-Anteil an, muss er ab Januar auch eine Mehrwegverpackung als Alternative bereitstellen.

Die Regeln:

  • Alle Betriebe müssen gut sichtbare Informationen über die neuen Mehrwegverpackungen anbringen.
  • Die Speisen und Getränke dürfen in Mehrwegverpackungen nicht teurer sein als in der Einwegvariante.
  • Die Betreiber können Pfand auf die Behälter erheben und müssen Mehrwegverpackungen, die sie ausgeben, auch zurücknehmen.
  • Etwas schwammig: Wenn die Speisen schon vorverpackt bereitgestellt und nicht individuell nach Kundenwunsch ausgegeben werden, entfällt die Mehrweg-Angebots-Pflicht.

Kleine Betriebe müssen mitgebrachte Behälter akzeptieren

Die gesetzliche Neuregelung gilt für alle Betriebe, die mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche und mehr als fünf Beschäftigte haben. Kleinere Anbieter müssen keine Mehrwegverpackungen bereitstellen, haben aber eine andere Pflicht, die zur Reduzierung des Müllproblems beitragen wird: Sie müssen ihr Essen und ihre Getränke auf Wunsch in Becher und Schalen füllen, die von den Kunden mitgebracht werden. Auf diese Möglichkeit des ganz persönlichen „Mehrwegsystems“ müssen die Betreiber:innen ebenfalls gut sichtbar hinweisen. Sie übernehmen dann selbstverständlich keine Verantwortung dafür, ob die Kundengefäße für den Transport der Lebensmittel geeignet sind.

Wenn die Fast-Food-Fans Wort halten, dürfte das Mehrweggesetz ein Erfolg werden. In einer Studie der Tankstellenkette HEM mit 2182 Teilnehmer:innen gaben nämlich 76 Prozent der Befragten an, dass sie die Mehrweg-Pflicht sinnvoll finden und bereit sind, für den Umweltschutz einen kleinen Extraaufwand einzugehen. Nur sieben Prozent der Befragten fanden ein Rückgabesystem zu aufwändig. Die Studie ergab auch, dass knapp ein Viertel der Deutschen mindestens einmal pro Woche Getränke oder Speisen to go konsumiert. An der Spitze der Beliebtheitsskala stehen dabei Kaffee oder Tee, belegte Brötchen, Backwaren, Soft-Drinks oder Cocktails, danach folgen Hamburger, Döner, Würstchen oder Pommes.

Die Chance für Mehrweg-Pfand-Systeme?

In Deutschland hat sich bereits ein Mehrweg-Pfandsystem erfolgreich etabliert. Die Münchner reCup GmbH bietet RECUP-Becher (drei Größen) an, die bis zu 1000 Mal verwendet werden können und REBOWL-Schüsseln (drei Größen), die bis zu 500 Spülgänge aushalten. Gastronomiebetriebe verleihen die Gefäße einfach für 1 Euro bzw. 5 Euro an ihre Kunden – und nehmen sie wieder zurück. Schon jetzt sind mehr als 12.300 Stationen in ganz Deutschland an das Mehrwegsystem angeschlossen. Mit einer App können Interessent:innen ganz einfach Ausgabe- und Rücknahmestationen in ihrer Nähe finden.

flustix zertifiziert vorrangig Take Away Produkte aus Monomaterialien ohne Beschichtung als plastikfrei, z.B. Kaffeebecher aus Papier, die nach Benutzung in den Altpapierkreislauf zurückgeführt und somit wiederverwertet werden können. Die SUPD (Europäische Einwegkunststoffverordnung) hat gezeigt, dass die Wirtschaft sehr wohl schnell in der Lage ist Produkte anzupassen und umweltfreundlich zu agieren: Seit Inkrafttreten der SUPD erfreuen sich die recyclingfähigen Faser-Monomaterialien einer sehr hohen Nachfrage in der to go-Branche. Ob das neue Mehrweg-Gesetz schnell zündet?

Am Ende haben es die to go-Endverbraucher:innen in der Hand …

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